Verfahren gegen Boris Becker zu Ende

​Klage abgewiesen

Die deutsche Tennis-Legende Boris Becker. Foto: epa/Clemens Bilan
Die deutsche Tennis-Legende Boris Becker. Foto: epa/Clemens Bilan

ZUG (dpa) - Tennislegende Boris Becker wird in der Schweiz nicht mehr wegen Rückzahlung eines Darlehens belangt. Nachdem ein Gericht die Klage seines einstigen Geschäftspartners Hans-Dieter Cleven bereits in zweiter Instanz abgewiesen hatte, verzichtet dieser nun auf weitere rechtliche Schritte in der Schweiz, wie sein Anwalt Oliver Habke am Montag mitteilte. Cleven habe seine Forderungen aber in dem laufenden Insolvenzverfahren in Großbritannien geltend gemacht.

Er hatte Becker 2015 auf Rückzahlung von zehn Millionen Franken (heute 8,8 Millionen Euro) verklagt. Cleven habe aber nicht nachgewiesen, dass er Darlehen an Becker gekündigt hatte, hielten die Gerichte 2017 und in der Berufung im November 2018 fest. Unstrittig war laut Urteil, dass Cleven Becker Darlehen gewährt hatte. Der Umfang belief sich nach diesen Angaben Ende 2014 auf mehr als 41 Millionen Franken (rund 36 Millionen Euro).

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.

Ingo Kerp 15.01.19 11:23
Die Headline ist nur die halbe Wahrheit. Das Insolvenzverfahren in London ist noch nicht zu Ende und der schweizer. Kläger Cleven hat seine Forderung in London beim Gericht angemeldet.