Schweizer Rechtshilfe bei AfD-Ermittlung nur in speziellem Fall

Foto: epa/Jens Schlueter
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BERN (dpa) - Ob die Schweiz deutschen Ermittlern bei der Untersuchung dubioser Spenden an die AfD Rechtshilfe gewährt, hängt vom genauen Wortlaut ihres Rechtshilfeersuchens ab. Die Schweiz könne nichts tun, wenn es in dem Antrag ausschließlich um «widerrechtliche Finanzierung einer politischen Partei gehe», beschied die Schweizer Regierung am Donnerstag als Antwort auf die Anfrage einer Schweizer Abgeordneten.

Die Begründung: «Weil ein derartiges Verhalten nach Schweizer Recht nicht strafbar ist. Ein solches Rechtshilfeersuchen müsste abgelehnt werden.» Anders sei es, wenn die deutschen Ermittler zusätzlich etwa Bestechung oder Urkundenfälschung geltend machen, was auch nach Schweizer Gesetz strafbar wäre. Eine offizielle Antwort der Schweizer Behörden auf das Rechtshilfeersuchen steht noch aus.

Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt gegen AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und drei weitere Mitglieder ihres Kreisverbandes am Bodensee wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Parteiengesetz. Die Partei hatte im November bestätigt, dass 2017 rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen an den AfD-Kreisverband Bodensee überwiesen wurden. Das Geld wurde den Angaben zufolge im Frühjahr 2018 zurückgezahlt. Spenden von Nicht-EU-Bürgern an deutsche Parteien sind illegal. Die AfD hatte der Bundestagsverwaltung kürzlich die Namen von 14 Deutschen und anderen EU-Bürgern vorgelegt, die hinter den Zuwendungen stehen sollen.

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