Luftfahrtaufsicht wird nach Ju-52-Absturz extern untersucht

Michael Flueckiger, Chefermittler des Luftfahrtsektors der Schweizerischen Verkehrssicherheitsuntersuchungsstelle STSB, untersucht Teile des Wracks des Flugzeugs Junkers JU-52, HB-HOT, im STSB-Gebäude in Payerne. Foto: epa/Laurent Gillieron
Michael Flueckiger, Chefermittler des Luftfahrtsektors der Schweizerischen Verkehrssicherheitsuntersuchungsstelle STSB, untersucht Teile des Wracks des Flugzeugs Junkers JU-52, HB-HOT, im STSB-Gebäude in Payerne. Foto: epa/Laurent Gillieron

Schweizer Luftfahrtaufsicht wird nach Ju-52-Absturz extern untersucht

BERN/DÜBENDORF: Zwei Jahre nach einem Flugzeugabsturz mit 20 Toten in der Schweiz soll die Schweizer Luftfahrtaufsicht von externen Experten untersucht werden. Das Verkehrsministerium in Bern beauftragte das Nationale Luft- und Raumfahrtinstitut der Niederlande damit, die Tätigkeit des Schweizer Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) zu überprüfen.

Anlass sind Erkenntnisse aus einem noch unveröffentlichten Untersuchungsbericht zu dem Absturz der Oldtimer-Maschine Ju-52 im August 2018. Das Ministerium bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht der «Sonntagszeitung».

Konkret soll die Aufsichtsfunktion der Luftfahrtbehörde untersucht werden. Ergebnisse werden im nächsten Frühjahr erwartet. Der Schlussbericht der Schweizer Untersuchung zu dem Absturz soll im Oktober vorliegen, nähere Details soll es bis dahin nicht geben. Die Niederländer hatten die Schweizer Luftfahrtaufsicht schon 2003 nach schweren Flugunglücken um die Jahrtausendwende begutachtet, was unter anderem zur Reorganisation und personellen Aufstockung geführt hatte.

Das Oldtimer-Flugzeug des Typs Junkers Ju-52 war am 4. August 2018 mit 17 Passagieren und 3 Crewmitgliedern an Bord abgestürzt. Am Wrack wurden Risse und Rost entdeckt, die aber nicht als Ursache des Unglücks galten. Die Behörden entzogen der Firma Ju-Air anschließend die Lizenz für kommerzielle Flüge. Gewerbsmäßige Flüge mit großen historischen Passagierflugzeugen bleiben laut Bern nun verboten.

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