Schweizer Ermittler wollen Beckenbauer-Verfahren zu WM 2006 abtrennen

Foto: epa/Bernd Weissbrod
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BERN (dpa) - Die Schweizer Bundesanwaltschaft ermittelt seit 2015 zur Vergabe der Fußball-WM 2006. Im Fokus der Ermittlungen steht dabei nicht zuletzt Franz Beckenbauer. Doch die BA will dessen Verfahren von den anderen abtrennen - und verärgert damit einen anderen Beschuldigten.

Die Bundesanwaltschaft der Schweiz (BA) will das Strafverfahren gegen Franz Beckenbauer im Zusammenhang mit der Vergabe der Fußball-WM 2006 von den weiteren Verfahren abtrennen. Die BA habe im Juli 2019 den beteiligten Parteien ihre Absicht mitgeteilt, das Verfahren gegen Beckenbauer separat weiterzuführen, teilte die Behörde der Deutschen Presse-Agentur am Freitag mit. Sie bestätigte damit in Teilen einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung». Der frühere DFB-Präsident Theo Zwanziger erklärte der dpa, dass er der Abtrennung widersprechen werde. «Natürlich werden wir bei der Schweizer Bundesanwaltschaft diesem Abtrennungsersuchen massiv widersprechen», sagte Zwanziger. «Es geht nicht, dass ein Beschuldigter hier aus der Verantwortung gelassen wird.»

Die BA hatte im November 2015 ein Strafverfahren gegen den früheren WM-Organisationschef Beckenbauer, die ehemaligen DFB-Präsidenten Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie den Ex-DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt eröffnet. Dieses wird wegen des Verdachts des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung geführt. Im November 2016 waren die Ermittlungen auf Urs Linsi, von 2002 bis 2007 Generalsekretär des Fußball-Weltverbands FIFA, ausgeweitet worden.

Ausgangspunkt der Untersuchungen ist eine Zahlung des DFB von 6,7 Millionen Euro. Sie war als Mitfinanzierung einer Galaveranstaltung deklariert, die aber nie stattfand. Das Geld floss dem früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus vor der WM 2006 zu.

Wieso die BA Beckenbauers Verfahren nun abtrennen will, erklärte die Behörde nicht. Laut der «Neuen Zürcher Zeitung» dürfte eine drohende Verjährung eine Rolle spielen. Um diese zu vermeiden, muss laut «NZZ» bis Ende April 2020 ein erstinstanzliches Urteil vorliegen. Zuständig ist das Bundesstrafgericht in Bellinzona.

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