Rechtsstreit um DDR-Altvermögen

Foto: epa/Steffen Schmidt
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ZÜRICH (dpa) - Die Schweizer Bank Julius Bär kann im Streit um altes DDR-Vermögen einen weiteren Erfolg gegen die Bundesrepublik Deutschland verbuchen.

Das Zürcher Obergericht hat in Sachen der Treuhand-Nachfolgerin BvS gegen Julius Bär das erstinstanzliche Urteil zugunsten der Bank bestätigt. Dies teilte Julius Bär am Dienstag mit, wobei dieses Urteil in zweiter Instanz noch nicht rechtskräftig ist. Anfang Dezember hatte bereits das Bezirksgericht Zürich die 2014 eingereichte Klage der ehemaligen Treuhandanstalt gegen Julius Bär abgewiesen.

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) machte den Angaben zufolge geltend, dass die Privatbank als Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Bank Cantrade, die Bär 2005 übernommen hatte, vom Schweizer Konto einer DDR-Firma unzulässige Auszahlungen und Überweisungen veranlasst hatte. Die Richter am Bezirksgericht sahen hingegen keinen Grund, an den Befugnissen der Bank für die Geldtransfers zu zweifeln.

Die BvS hat auf einen Betrag in Höhe von 97 Millionen Franken plus seit dem Jahr 1994 aufgelaufenen Zinsen geklagt, was insgesamt gemäß früheren Berichten rund 200 Millionen Franken (167 Mio Euro) entspricht.

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit dem Fall der Mauer weltweit mit der Suche nach ostdeutschen Vermögenswerten beschäftigt. In den Wirren nach der Wende hatten DDR-Handelsgesellschaften Geldbeträge auf Konten ins Ausland verschoben.

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