Lockerung der Anti-Corona-Maßnahmen ab 1. März

Leute genießen die Sonne an einem schönen warmen Wintertag während des Ausbruchs der Coronavirus-Krankheit (COVID-19). Foto: epa/Anthony Anex
Leute genießen die Sonne an einem schönen warmen Wintertag während des Ausbruchs der Coronavirus-Krankheit (COVID-19). Foto: epa/Anthony Anex

BERN: In der Schweiz machen nach dem Rückgang der Corona-Infektionszahlen nächste Woche die Geschäfte wieder auf. Auch Museen und Lesesäle von Bibliotheken dürfen öffnen, ebenso Zoos, Tennis- und Fußballplätze und Erlebnisparks. Das kündigte die Regierung an. Restaurants bleiben aber vorerst geschlossen, auch solche mit Terrassen oder Außenbereichen.

Überall gilt Maskenpflicht, Besucher müssen Abstand halten und Geschäfte dürfen nur eine bestimmte Anzahl Besucher reinlassen. Bislang waren nur einige Geschäfte auf, etwa Lebensmittelläden, Reparaturshops und Friseure.

Über die Skigebiete entscheiden weiter die Kantone. Sie sind fast überall geöffnet. Im Freien dürfen künftig wieder bis zu 15 Personen zusammenkommen. Privatveranstaltungen in Räumen bleiben auf fünf Personen beschränkt.

Weiter gilt auch die Pflicht zur Arbeit von zu Hause aus, wenn irgendmöglich. Arbeitnehmer bekommen dafür keine Entschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten.

Mitte März will die Regierung prüfen, ob ab 22. März weitere Öffnungsschritte erfolgen können. Das richtet sich nach dem Infektionsgeschehen. «Wir müssen schauen, was wir uns an Öffnungen erlauben können, ohne ein zu großes Risiko einzugehen, dass wir die Kontrolle über die Situation verlieren», sagte Gesundheitsminister Alain Berset.

Am Mittwoch wurden bei 8,6 Millionen Einwohnern 1343 Neuinfektionen gemeldet. Über einen Zeitraum von 14 Tagen lag die Inzidenz bei 162,1. Weitere Öffnungen seien nur möglich, wenn die Inzidenz nicht steige und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten sieben Tage unter 1 liege.

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