Ex-Regierungsmitglied aus Venezuela: Kein Bleiberecht

Die Schweizer Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht im Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. foto: epa/ PETER SCHNEIDER
Die Schweizer Bundesrätin Simonetta Sommaruga spricht im Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern. foto: epa/ PETER SCHNEIDER

BERN: Ein Weggefährte des früheren venezolanischen Staatschefs Hugo Chavez darf nicht in der Schweiz bleiben. Die Anwesenheit des einstigen Vize-Energieministers Nervis Villalobos Cardenas und seiner Familie «würde die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden und darüber hinaus dem Ansehen und den internationalen Beziehungen der Schweiz schaden», teilte das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch mit.

Gegen den Mann und weitere Weggefährten des 2013 verstorbenen Chavez wird in den USA und in anderen Ländern wegen Korruption und Geldwäsche ermittelt. Dazu sollen auch Konten in der Schweiz genutzt worden sein. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Cardenas hatte 2016 in Genf eine Aufenthaltsbewilligung beantragt, der zunächst stattgegeben worden war. Die Genfer Zusage sei erteilt worden, weil der neue Bewohner aus steuerlichen Gründen von großem Interesse gewesen wäre, wie das Bundesgericht schreibt. Solche Anträge müssen aber vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Bern genehmigt werden. Von dort kam eine Ablehnung. Cardenas' Beschwerde dagegen wurde jetzt vom Gericht abgelehnt. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts kann nicht weiter angefochten werden.

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