Schutz in EU und Japan gleichwertig

​Daten können einfacher fließen

EU-Justizkommissarin Vera Jourová. Foto: epa/Stephanie Lecocq
EU-Justizkommissarin Vera Jourová. Foto: epa/Stephanie Lecocq

BRÜSSEL/TOKIO (dpa) - Daten zwischen der EU und Japan können ab sofort ungehindert hin und her fließen. Das Datenschutz-Niveau in dem asiatischen Land ist nach einem Beschluss der EU-Kommission vom Mittwoch mit dem der EU vergleichbar.

Dadurch sei «der weltweit größte Raum für sicheren Datenverkehr geschaffen» worden, sagte EU-Justizkommissarin Vera Jourová in Brüssel. «Die Daten der Europäerinnen und Europäer werden hohen Datenschutzstandards unterliegen, wenn sie nach Japan übermittelt werden.» Vor allem die Wirtschaft soll von einem reibungslosen Datenverkehr mit dem 127-Millionen-Einwohner-Land profitieren. Der entsprechende Beschluss wurde am Mittwoch nach Angaben der EU-Kommission auch von Japan angenommen worden.

Das Abkommen gilt für alle personenbezogenen Daten an Unternehmer in Japan und umfasst den gesamten Europäischen Wirtschaftsraum. Dazu gehören neben den 28 EU-Staaten auch Norwegen, Liechtenstein und Island. Die Verhandlungen waren bereits im Juli abgeschlossen worden, als die EU und Japan auch ihr bislang größtes Freihandelsabkommen miteinander besiegelten. Voraussetzung waren mehrere Zusagen Japans für zusätzlichen Datenschutz. In der EU gelten seit Mai einheitliche Datenschutzregeln, durch die Europäer die Hoheit über ihre Daten zurückgewinnen sollen; seitdem ist es das erste Abkommen dieser Art.

Japan gab nun unter anderem Garantien für den Schutz sensibler Daten und die Weitergabe von EU-Daten an Drittstaaten. Ermittlungsbehörden dürften zudem nur in engem Umfang Zugriff auf die Daten öffentlicher Behörden bekommen. EU-Bürger sollen sich künftig außerdem bei der japanischen Datenschutzbehörde beschweren können.

Vor dem Beschluss der EU-Kommission hatten bereits die EU-Staaten zugestimmt. Ähnliche Abkommen gibt es bereits mit Ländern wie Neuseeland, Schweiz, Uruguay und den USA.

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