Niederlande lockern Maßnahmen - Holland-Besuch bald wieder möglich

Die niederländische Staatssekretärin für Sicherheit und Justiz Ankie Broekers-Knol spricht in Den Haag aus einem Fahrzeug heraus mit Medienvertretern. Foto: epa/Bart Maat
Die niederländische Staatssekretärin für Sicherheit und Justiz Ankie Broekers-Knol spricht in Den Haag aus einem Fahrzeug heraus mit Medienvertretern. Foto: epa/Bart Maat

AMSTERDAM: Auch die Niederlande haben die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie weiter gelockert und auch einen Plan für Urlauber vorgelegt. Was heißt das für den Grenzverkehr, Besuche und den Holland-Urlaub der Deutschen?

URLAUB: Touristen dürfen ab dem 1. Juli wieder in die beliebten holländischen Feriengebiete reisen. Dann können alle Campingplätze und Ferienparks wieder voll geöffnet werden. Bisher galt das nur eingeschränkt, auch mussten auf Campingplätzen Duschen und WCs geschlossen bleiben. Da es nie ein Einreiseverbot gab, können auch deutsche Urlauber dann wieder Unterkünfte mieten.

EINKAUFEN: Die Kommunen in der Grenzregion raten noch von Besuchen zum Shoppen ab, um Gedränge in den Zentren zu verhindern. Immer mehr Geschäfte öffnen wieder, da die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben wurden. Wann das gerade bei Konsumenten aus Nordrhein-Westfalen populäre Designer-Outlet in Roermond an der deutschen Grenze wieder die Türen öffnet, ist noch nicht bekannt.

ESSEN UND TRINKEN: Ab 1. Juni dürfen Restaurants, Cafés, Strandpavillons und Kneipen wieder jeweils maximal 30 Gäste empfangen. Ab Juli sind dann bis zu 100 erlaubt.

SPORT: Im Freien darf wieder Sport getrieben werden, solange man dabei keinen Körperkontakt mit anderen hat. Also Tennis, Golf und Schwimmen sind ab 11. Mai erlaubt, beispielsweise Fußball aber nicht.

KULTUR: Der Betrieb von Museen, Theatern, Kinos und Konzerten läuft ab dem 1. Juni langsam wieder an. Allerdings müssen Besuche vorher online reserviert werden.

REGELN: Der Aufenthalt von Gruppen in der Öffentlichkeit ist verboten. Jeder muss einen Sicherheitsabstand von eineinhalb Metern einhalten. Ab dem 1. Juni müssen in Zügen, Bussen und Bahnen Mundschutzmasken getragen werden. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geldbußen von bis 400 Euro. Kommunen können auch bei zu großem Andrang die Zugänge zu Stränden, Naturgebieten und Parkplätze sperren.

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