Schon fünf rechtswidrige Abschiebungen im laufenden Jahr

Die flüchtlingspolitische Sprecherin des Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg. Foto: Wikimedia/Soenkewe
Die flüchtlingspolitische Sprecherin des Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg. Foto: Wikimedia/Soenkewe

BERLIN (dpa) - Die Behörden haben im laufenden Jahr schon fünf Ausländer zu Unrecht abgeschoben. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der Grünen-Bundestagsabgeordneten Margarete Bause hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

In allen Fällen seien «die erforderlichen Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar» gewesen, schreibt das Ministerium. Die Zahlen beziehen sich auf den Stand vom 8. August.

Die Häufung seit Jahresbeginn ist auffällig. So sind der Bundesregierung für die Jahre 2015 und 2016 keine rechtswidrigen Abschiebungen bekannt und für das Jahr 2017 zwei Fälle. Die Betroffenen wurden in ihre Herkunftsländer Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und Tunesien abgeschoben.

In fünf der sieben Fälle hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben «eine umgehende Rückholung» betrieben; in drei dieser Fälle reisten die Betroffenen auch bereits wieder nach Deutschland ein, in den anderen beiden noch nicht. «In zwei weiteren Fällen ist noch keine Entscheidung zur Rückholung getroffen worden», schreibt das Bundesinnenministerium. Das sei «ein Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat», beklagte die flüchtlingspolitische Sprecherin des Grünen-Fraktion, Luise Amtsberg.

Amtsbergs Parteikollegin Bause erklärte: «Dass Behörden laufende Verfahren ignorieren oder Gerichtsurteile missachten, stellt grundlegende Prinzipien unseres demokratischen Rechtsstaates in Frage. Das dürfen wir nicht auf die leichte Schulter nehmen.» Sie erwarte von der Bundesregierung und den Ländern eine schonungslose Fehleranalyse.

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