Neue Verfahren gegen Kremlgegner Nawalny

Verfahren zur Anerkennung von Nawalnys Anti-Korruptions-Stiftung (FBK) als extremistische Organisation. Foto: epa/Maxim Shipenkov
Verfahren zur Anerkennung von Nawalnys Anti-Korruptions-Stiftung (FBK) als extremistische Organisation. Foto: epa/Maxim Shipenkov

MOSKAU: Der im Straflager inhaftierte Kremlgegner Alexej Nawalny hat neuen Ärger mit der russischen Justiz. Gegen ihn seien drei weitere Strafverfahren eingeleitet worden, schrieb der Oppositionelle in einem am Dienstag veröffentlichten Beitrag bei Instagram. In einem Fall werde ihm die Beleidigung einer Richterin während einer Gerichtsverhandlung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren bereits im Februar angekündigt.

Zudem solle er sich wegen Veruntreuung von Spenden an seinen Anti-Korruptions-Fonds FBK verantworten. Die Staatsanwaltschaft in Moskau will diese Organisation von einem Gericht als extremistisch einstufen und damit verbieten lassen.

Beim dritten Verfahren geht es dem Oppositionellen zufolge «um die Gründung einer gemeinnützigen Organisation, die die Persönlichkeit und Rechte der Bürger verletzt». Dies stehe wohl im Zusammenhang mit einem Enthüllungsvideo «Ein Palast für Putin», in dem Nawalny Kremlchef Wladimir Putin ein aus Schmiergeldern finanziertes luxuriöses Anwesen am Schwarzen Meer zuschreibt.

«Mein mächtiges Verbrechersyndikat wächst. Ich begehe immer mehr Straftaten», schrieb der 44-Jährige in seiner gewohnt zynischen Art. Immer mehr Ermittler seien mit ihm beschäftigt und «nicht mit Unsinn wie Mord, Raubüberfällen und Entführungen». «Denken Sie also nicht, dass ich nur in meiner Zelle sitze, Tee trinke und herumspiele.»

Nawalny ist bereits seit mehr als 125 Tagen in Haft. Der Kremlgegner wurde am 17. Januar bei seiner Rückkehr aus Deutschland, wo er sich von einem Mordanschlag mit dem Nervengift Nowitschok erholt hatte, in Moskau festgenommen. Ein Gericht verurteilte ihn danach zu mehrjähriger Haft im Straflager, weil er gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Verfahren verstoßen haben soll.

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