EuGH urteilt über Fluggastrechte

Reifenpanne am Flieger

Foto: epa/Julien Warnand
Foto: epa/Julien Warnand

LUXEMBURG (dpa) - Eine Schraube auf der Rollbahn durchbohrt einen Reifen am Flieger - und sorgt für eine lange Verspätung. Muss die Airline Passagieren eine Entschädigung zahlen?

Der Europäische Gerichtshof urteilt am Donnerstag über Ausnahmen bei der Pflicht zur Entschädigung von Fluggästen bei Verspätung. Konkret geht es um die Frage, ob ein durch eine Schraube auf der Rollbahn zerstörter Reifen ein «außergewöhnlicher Umstand» ist, bei dem die Airline nicht zahlen muss. Anlass ist der Rechtsstreit eines deutschen Passagiers mit der Fluggesellschaft Germanwings. (Aktenzeichen C-501/17)

Üblicherweise haben Passagiere innerhalb der EU bei Flugausfällen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf Entschädigung. Ausnahme sind eben «außergewöhnliche Umstände». Dazu zählen unter anderem Entscheidungen der Flugsicherung, politische Instabilität, schlechtes Wetter oder Sicherheitsrisiken.

Der Germanwings-Passagier hatte eine Entschädigung gefordert, nachdem sich sein Flug von Dublin nach Düsseldorf um mehr als drei Stunden verspätet hatte. Schuld an der Verspätung war ein Reifenschaden durch eine auf der Startbahn liegende Schraube. Der Reifen musste gewechselt werden.

Germanwings verwies auf «außergewöhnliche Umstände» und verweigerte die Zahlung. Das Landgericht Köln bat die höchsten EU-Richter in Luxemburg um Rat. Der zuständige EuGH-Generalanwalt hatte in seinem Gutachten zu dem Fall vor einigen Wochen erklärt, Airlines könnten in solchen Fällen unter bestimmten Umständen tatsächlich von Entschädigungszahlungen befreit werden.

Denn solche Pannen seien nicht vorhersehbar. Sie seien auch nicht Teil des normalen Airline-Betriebs. Der Gutachter schränkte aber ein, das Landgericht müsse prüfen, ob die Fluglinie den Schaden mit «zumutbaren Maßnahmen» hätte vermeiden können.

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