Aung San Suu Kyi weist Völkermord-Klage zurück

Foto: epa/Koen Van Weel
Foto: epa/Koen Van Weel

DEN HAAG (dpa) - Morde, Vergewaltigungen, Vertreibungen: Das Militär Myanmars ging nach einem UN-Bericht grausam gegen die Rohingya-Minderheit vor. Ausgerechnet Friedensnobelpreisträgerin Suu Kyi verteidigt ihr Land.

Im Völkermord-Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof hat Myanmars Regierungschefin Aung San Suu Kyi Vorwürfe gegen ihr Land entschieden zurückgewiesen. Die Beschuldigungen seien «irreführend und unvollständig», betonte die Friedensnobelpreisträgerin am Mittwoch vor dem höchsten UN-Gericht in Den Haag. Das westafrikanische Gambia hatte Klage eingereicht und Myanmar wegen der Gewalttaten der Militärs gegen die muslimische Rohingya-Minderheit Völkermord vorgeworfen. Aung San Suu Kyi rechtfertigte aber das Vorgehen. Die Armee verteidige nur das Land gegen Angriffe bewaffneter Rebellen.

«Wir haben einen internen bewaffneten Konflikt in Myanmar», sagte Aung San Suu Kyi vor den 17 internationalen Richtern im Friedenspalast. Der Konflikt gehe auf bereits seit Jahrzehnten andauernde Spannungen zurück. Im Herbst 2016 hätten Rohingya-Rebellen im Bundesstaat Rakhine Polizeistationen angegriffen. Daraufhin habe das Militär reagiert. Dabei habe es möglicherweise auch Übergriffe gegeben, räumte sie ein. Die Justiz Myanmars verfolge Schuldige strafrechtlich. Außerdem sei eine unabhängige Untersuchung eingeleitet worden. «Tragischerweise führte der Konflikt zu einem Exodus von tausenden Menschen.»

Dutzende Demonstranten bekundeten vor dem Gerichtsgebäude ihre Solidarität mit Myanmar und Suu Kyi und jubelten der Politikerin zu. Auf Transparenten stand: «Wir stehen hinter Myanmar.»

Das westafrikanische Gambia beruft sich in der Klage auf die Völkermord-Konvention von 1948 und stützt sich auf einen Bericht von UN-Ermittlern. Sie hatten dem Militär «anhaltenden Völkermord» zur Last gelegt. Soldaten hätten Tausende Menschen ermordet, Frauen und Kinder vergewaltigt, Dörfer dem Erdboden gleichgemacht und Menschen lebendig in ihren Häusern verbrannt. Mehr als 700.000 Menschen waren vor der Gewalt in das Nachbarland Bangladesch geflohen.

Nach Auffassung der Juristen von Myanmar aber hat Gambia die «Absicht zum Völkermord» nicht bewiesen. Daher müsse der Gerichtshof diese Klage abweisen. Gambia habe keinerlei Zahlen von Todesopfern genannt. Die Flucht einer großen Zahl von Menschen sei an sich kein Beweis für Genozid, betonten die Rechtsexperten und verwiesen dabei auch auf Massenfluchten im Krieg im früheren Jugoslawien in den 1990er Jahren.

Das UN-Gericht berät noch bis Donnerstag über die Klage. Zunächst muss es über die von Gambia beantragten Sofortmaßnahmen gegen Myanmar entscheiden, um die noch im Land lebenden rund 600.000 Rohingya zu schützen. Ein Urteil darüber wird in wenigen Wochen erwartet. Anschließend wird das Hauptverfahren eingeleitet. Das könnte mehrere Jahre dauern. Bisher hat der Internationale Gerichtshof nur den Massenmord serbischer Einheiten an Muslimen in der bosnischen Enklave Srebrenica 1995 als Völkermord anerkannt.

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