BANGKOK: Die stellvertretende Sprecherin des Büros des Premierministers Ratchada Thanadirek informierte auf einer Pressekonferenz, dass verschiedene Ministerien und andere Organisationen damit beauftragt worden seien, Änderungen an den Gesetzen zum Landbesitz in Thailand zu erarbeiten, die 2022 in Kraft treten könnten.
Khun Ratchada nahm damit Bezug auf das in der Vorwoche vom Kabinett genehmigte Konjunktur- und Investitionsförderungspaket (DER FARANG berichtete). Es beinhaltet verschiedene Anreize, mit denen Thailand in den nächsten fünf Jahren wohlhabende Ausländer, Rentner, hochqualifizierte Fachkräfte und E-Nomaden ins Land holen möchte. Sie sollen die Wirtschaft in Nach-Corona-Zeiten ankurbeln. Zu den Anreizen gehören unter anderem 10-Jahres-Langzeit- und Smart-Visa erhalten sowie die Befreiung von der obligatorischen 90-Tage-Meldepflicht. Sie sollen darüber hinaus Steuererleichterungen erfahren und das Recht einberäumt bekommen, sowohl für Arbeitgeber in Thailand als auch im Ausland zu arbeiten, wovon besonders so genannte „digitale Nomaden“ profitieren würden, die bei der Ausübung ihres Berufs ortsunabhängig sind, da sie online arbeiten.
Einer der am meisten diskutierten Punkte des Anreizsystems für wohlhabende und hochqualifizierte Ausländer ist der Landbesitz in Thailand. Das Thema ist ein heißes Eisen, das bereits seit mehreren Jahren immer wieder neu diskutiert wird. Khun Ratchada folgend, seien das Innenministerium und das Finanzministerium mit der Ausarbeitung einer Gesetzesänderung beauftragt worden, die bereits im kommenden Jahr in Kraft treten könnte. Einbezogen in die Planungen sind alle relevanten Behörden und Körperschaften, wie das Amt für nationale wirtschaftliche und soziale Entwicklung, das Amt für Investitionen und die Königlich Thailändische Polizei.
Auf die Frage der Presse, ob Personen, die als Landbesitzer in Frage kämen, mit Thais verheiratet sein müssten oder nicht, antwortete die Sprecherin, dass man abwarten müsse, wie die Gesetzesänderung ausfalle.
Einem Bericht der thailändischen Zeitung „Thai Rath“ folgend, hätte die bislang vorgeschlagene Gesetzesänderung eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren, die jedoch später verlängert werden könnte.
Ich kenne NIEMANDEN der sich bei - einer geplanten Gesetzesgültigkeit - VON 5 Jahren - auf einen Landerwerb in Thailand einlassen würde. Zu mindestens NIEMANDEN der seinen Verstand noch vollständig beisammen hat.
Wichtig ist - die 90-Tage-Meldepflicht wird zeitnah aufgehoben.
Das spart Zeit + Kosten + vieles an Bürokratie.