Rechtsanwältin bezweifelt terroristische Vereinigung

Anwältin Anja Sturm. Foto: epa/Marc Mueller
Anwältin Anja Sturm. Foto: epa/Marc Mueller

MÜNCHEN (dpa) - Im NSU-Prozess um fremdenfeindliche Anschläge in Deutschland hat die Anwältin Anja Sturm bezweifelt, dass der «Nationalsozialistische Untergrund» (NSU) im rechtlichen Sinn eine terroristische Vereinigung gewesen sei.

Dafür seien mindestens drei Mitglieder nötig, sagte die Verteidigerin der Hauptangeklagte Beate Zschäpe am Mittwoch in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München. Es kämen dafür aber nur die beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt infrage, nicht Zschäpe.

«Beate Zschäpe war Mitglied einer Wohngemeinschaft. Sie war nicht Mitglied einer terroristischen Vereinigung», sagte Sturm. Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt seien im Januar 1998 nicht «strategisch untergetaucht», sondern wegen drohender Festnahme der beiden Männer «vielmehr überstürzt und ungeplant» geflüchtet.

Ihren ersten Überfall hätten Mundlos und Böhnhardt dann nur deshalb verübt, weil das Geld knapp gewesen sei und die drei vorübergehend in nur einem Zimmer lebten. Mit sarkastischem Unterton meinte Sturm: «Dem Verständnis des Generalbundesanwalts zufolge gründeten Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe eine terroristische Vereinigung aus Geldknappheit».

Die Bundesanwaltschaft sieht Zschäpe dagegen als gleichrangiges Mitglied des NSU und hat lebenslange Haft und Sicherungsverwahrung für sie gefordert. Zschäpe sei vor allem an der Serie von zehn Morden aus Fremdenhass und Hass auf den Staat mitschuldig. Neun der Opfer waren türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende, eines eine Polizistin.

Zschäpes zwei Verteidiger-Teams verlangen Freispruch von allen Terror-Anklagepunkten. Böhnhardt und Mundlos hatten sich im November 2011 nach einem gescheiterten Banküberfall selbst erschossen.

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Hardy Kromarek Thanathorn 21.06.18 13:54
Wie kann man jemanden verurteilen.................
wegen Mordes mit anschließender Sicherheitsverwahrung, der überhaupt nicht gemordet hat, an den Tatorten gar nicht war! Im Endeffekt nur ein " Bumshuhn " war für die Mörder, die sich ja selber erschossen haben! Für so einen mutmaßlichen " Schwachsinn der Justiz in Deutschland " braucht man über 5 Jahre solchen reinen Show-Prozess ab zu ziehen! Die Bundesanwälte sollen mal lieber die rechtmäßigen BGH Entscheidungen lesen?!!!! Ein Armutszeugniss das sich seines gleichen sucht! Nur in Deutschland wohl möglich! Jeden Über-Durchblick verloren! Wir haben die Lage nicht mehr im Griff!!! Was das alles dem Otto Normalbürger in Deutschland kostet!!! Unglaublich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!