Prozesse gegen Besitzer pro-kurdischer Zeitung

Türkei verurteilt

Foto: epa/Julien Warnand
Foto: epa/Julien Warnand

STRAßBURG (dpa) - Weil der frühere Eigentümer einer pro-kurdischen Tageszeitung mit Strafprozessen überzogen wurde, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei verurteilt.

Obwohl er letztlich freigesprochen worden sei, habe der Beschwerdeführer Ali Gürbüz sich aus Angst vor einer Verurteilung unweigerlich selbst zensiert, teilte das Straßburger Gericht am Dienstag mit. Damit habe die Türkei gegen das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung verstoßen. Der türkische Staat muss Gürbüz nun 3.500 Euro Entschädigung zahlen (Beschwerdenummern 52497/08 und andere). Das Urteil kann jedoch noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Gürbüz lebt nach Angaben des Gerichts mittlerweile in Deutschland. Ihm gehörte die inzwischen geschlossene pro-kurdische Zeitung «Özgür Gündem». In dem Blatt kamen mehrfach Führer von Organisationen zu Wort, die die Türkei als Terrorgruppen einstuft. Sieben Mal wurden daher Strafverfahren gegen Gürbüz eingeleitet - ungeachtet des Inhalts der Artikel, wie das Gericht betont. Es habe sich um unbedeutende Nachrichten wie Weihnachtswünsche gehandelt und nicht etwa um Aufrufe zu Gewalt. Automatisch eingeleitete Zwangsmaßnahmen gegen Medienschaffende seien unvereinbar mit dem Recht der Öffentlichkeit, informiert zu werden.

Im Zusammenhang mit der Zeitung «Özgür Gündem» steht in Istanbul derzeit auch unter anderem der Türkei-Experte von Reporter ohne Grenzen, Erol Önderoglu, wegen Terrorpropaganda vor Gericht. Hintergrund des Prozesses ist eine Solidaritätskampagne für das Blatt, an der die Angeklagten teilgenommen hatten.

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