Geldautomaten-Sprenger: Mehr Befugnisse für Polizei

Musterbanknoten liegen zum Kampf gegen Geldautomatensprengungen vor einem Geldautomaten, der zu Testzwecken durch das LKA gesprengt wurde (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Musterbanknoten liegen zum Kampf gegen Geldautomatensprengungen vor einem Geldautomaten, der zu Testzwecken durch das LKA gesprengt wurde (Symbolbild). Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Berlin: Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse bekommen im Kampf gegen Geldautomaten-Sprengungen. So ist vorgesehen, dass bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten künftig auch die Telekommunikation überwacht werden kann. Das sieht ein vom Kabinett in Berlin verabschiedeter Gesetzentwurf vor, der zudem ausdrücklich einen neuen Straftatbestand «Sprengstoffexplosion zur Begehung eines Diebstahls» vorsieht. Strafbar sind Automaten-Sprengungen wie auch andere Sprengstoffdelikte bereits heute. Der Bundestag müsste den Plänen zustimmen.

Höhere Mindeststrafen geplant

Für Geldautomaten-Sprengungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig höhere Mindeststrafen drohen. Täterinnen und Tätern sollen je nach Gefährlichkeit ihrer Tat mit wenigstens zwei beziehungsweise fünf Jahren Haft rechnen müssen. 

Wer mit der Tat schwere Gesundheitsschäden bei einem Menschen oder Gesundheitsschäden bei einer großen Zahl von Menschen verursacht, soll bis zu 15 Jahre ins Gefängnis, was aber auch heute schon drohen kann. Kommt jemand ums Leben, ist derzeit schon eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich. 

Faeser: Auch Kreditwirtschaft bei Vorbeugung gefragt

Bundesinnenministerin Nancy Faeser wertete das Vorhaben als Verschärfung des Kampfs gegen die Organisierte Kriminalität. «Wer mit Sprengstoffen Geldautomaten in die Luft jagt oder andere hochgefährliche Taten verübt, riskiert das Leben von völlig unbeteiligten Menschen», erklärte die SPD-Politikerin. Auch die Kreditwirtschaft müsse sich aber weiter um Vorsorge bemühen, etwa mit verstärkter Videoüberwachung, Einfärbesystemen für Geldnoten und einer Minderung von Bargeldbeständen an den Standorten der Automaten. 

Generell soll das Sprengstoffrecht verschärft werden - mit härteren Strafen für bandenmäßige und gewerbsmäßige Taten. Auch der versuchte unerlaubte Erwerb und der versuchte unerlaubte Umgang mit Explosivstoffen und explosiver Pyrotechnik soll strafbar werden. Das gilt auch für unerlaubtes Lagern und Transportieren solcher Stoffe - sofern dies nicht gewerblich geschieht. 

Rekordzahl an Sprengungen 2022

Nach Angaben des Bundeskriminalamts hat die Zahl der Automaten-Sprengungen 2022 einen Höchststand seit Beginn der Erhebungen 2005 erreicht. So gab es im vorletzten Jahr bundesweit 496 Geldautomatensprengungen. 

Im vergangenen Jahr verzeichneten die Behörden einen Rückgang: Es gab demnach 461 Fälle. Den Rückgang führt das BKA auf eine verbesserte Zusammenarbeit der Polizei im In- und Ausland zurück. Es gab mehrere Festnahmen von mutmaßlichen Automaten-Sprengern.

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Jörg Obermeier 04.10.24 22:20
Lieber Herr Spierling, Ihnen wäre m.E. wirklich anzuraten bei dem AfD-Mann Jörg Dornau als Aufseher für die "Strafgefangenen" in Belarus auf seinen Zwiebelfeldern anzuheuern. Da können Sie vermutlich Ihre Fantasien von Schuld und Sühne völlig hemmungslos ausleben. Ich halte es dagegen i.d.R. eher mit den Methoden eines demokratischen Rechtsstaates.
werner spierling 04.10.24 16:20
Herr Obermeier in ihrem Staat mit ihrer Eistellung gegenüber kriminellen will keiner leben. Das wäre das Paradies für jeden Verbrecher. ( Was soll mir schon passieren hab doch Narrenfreiheit )
Jörg Obermeier 03.10.24 23:00
@ werner spierling
Kommt mir irgendwie bekannt vor. Verhältnisse wie bei Ihrem Bruder im Geiste Jörg Dornau und wie er es in Belarus praktizieren lässt. Da sind es halt keine Steine sondern nur Zwiebeln.
Bernd Wendland 03.10.24 20:50
Verschärfung des Sprengstoffrechts -- da werden die ausländischen Banden in Zukunft sicherlich nur noch am 30.12. mit Silvesterböllern einreisen, die ordnungsgemäß in der EU produziert wurden und nicht etwa in China. Was Nancy Faesers Mindesthaftstrafen angeht, hat Herr Spierling bereits den Nagel auf den Kopf getroffen. Bei guter Führung werden den Panzerknackern eh zwei Drittel der Haftstrafe erlassen, sodass sie sich sogleich neuen Aufgaben in ihrer Branche widmen können.
werner spierling 03.10.24 16:20
" oder 5 Jahre wie lächerlich sind diese Strafen wenn ich 500000 Euro erbeute kann ich mich ruhig 2 Jahre ins Gefängnis sitzen Kost und Logie frei 3 Sterne muß nicht einmal arbeiten. 15 Jahre Steinbruch täglich 12 Stunden Arbeit das sind Strafen.