Verfassungsgericht entscheidet über Vorrang von EU-Recht

Polens Premierminister Mateusz Morawiecki in Warschau. Foto: epa/Wojciech Olkusnik
Polens Premierminister Mateusz Morawiecki in Warschau. Foto: epa/Wojciech Olkusnik

WARSCHAU: Bereits jetzt hält die EU-Kommission Geld für Polen zurück, weil es Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit gibt. Nun will das polnische Verfassungsgericht entscheiden: Was geht vor - nationales Recht oder EU-Recht? Das Urteil könnte den Konflikt noch weiter anheizen.

Steht europäisches Recht in Zweifelsfällen über dem polnischen Verfassungsrecht? Mit dieser Frage will sich am Mittwoch das Verfassungsgericht in Warschau befassen. Konkret geht es darum, ob Bestimmungen aus den EU-Verträgen, mit denen die EU-Kommission ihr Mitspracherecht bei Fragen der Rechtsstaatlichkeit begründet, mit der polnischen Verfassung vereinbar sind. Die Entscheidung über diese Frage hatte das Gericht zuvor bereits mehrfach vertagt.

Regierungschef Mateusz Morawiecki hatte das polnische Verfassungsgericht gebeten, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 2. März 2021 zu überprüfen. In dem Urteil hatten die obersten EU-Richter festgestellt, dass EU-Recht Mitgliedstaaten zwingen kann, einzelne Vorschriften im nationalen Recht außer acht zu lassen, selbst wenn es sich um Verfassungsrecht handelt. Laut EuGH könnte das Verfahren zur Besetzung des Obersten Gerichts in Polen gegen EU-Recht verstoßen. Dies würde bedeuten, dass der EuGH Polen zwingen könnte, Teile der umstrittenen Justizreform der nationalkonservativen PiS-Regierung aufzuheben.

Die EU-Kommission hat wegen der Reformen bereits mehrere Vertragsverletzungsverfahren gegen die Regierung in Warschau eröffnet und Klagen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Unter anderem hat die Brüsseler Behörde auch Zweifel an der Unabhängigkeit des polnischen Verfassungsgerichts. Vorsitzende ist Julia Przylebska, enge Vertraute von PiS-Chef Jaroslaw Kaczynski. Die EU-Kommission hält derzeit auch milliardenschwere Corona-Hilfen für Polen zurück, weil es Bedenken gibt, ob das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in dem Land eingehalten wird. Der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis sagte kürzlich, auch die offene Frage der Vorrangigkeit des EU-Rechts spiele dabei eine Rolle.

Allerdings ist Polens Regierung innerhalb der EU nicht allein mit ihren Zweifeln an der Priorität des EU-Rechts. Auch aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts ist es strittig, ob Urteile des EuGH grundsätzlich Vorrang vor Urteilen nationaler Gerichte haben.

Die Karlsruher Richter hatten im Mai 2020 milliardenschwere Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank beanstandet - und sich damit zum ersten Mal gegen ein EuGH-Urteil gestellt. Die Verfassungsrichter argumentierten, die Notenbank habe mit dem 2015 gestarteten Programm ihr Mandat für die Geldpolitik überspannt. Bundesregierung und Bundestag sollten darauf hinwirken, dass Europas Währungshüter nachträglich prüfen, ob die Käufe verhältnismäßig seien. Dies ist inzwischen geschehen, wie das Gericht in einem Beschluss Ende April feststellte. Im Streit um das Urteil gab die EU-Kommission im Juni die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland bekannt.

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Thomas Knauer 24.09.21 15:40
Das schnelle Wachsen der EU ohne gleichzeitig die Struktur anzupassen, wie zB die Einstimmigkeit aufzugeben, war sicher ein Fehler
Michael R. 23.09.21 23:50
Nicht nur Polen und Ungarn
@Nino
Da brauchen Sie gar nicht so weit in den Osten schauen. Schon unsere "Brüder und Schwestern" von östlich der Elbe haben bis heute, 31 Jahre nach der Wiedervereinigung, den Begriff Demokratie nicht kapiert.
Nino 23.09.21 15:10
Ein großer Irrtum
Es war ein großer Fehler Polen aber auch Ungarn den Beitritt zur EU zu gestatten. Diese Länder - wie alle ehemaligen Ostblockländer - müssen erst einmal den Begriff "Demokratie" begreifen