Polanski angezeigt: Verjährung wird geprüft

Foto: epa/Ennio Leanza
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ST. GALLEN (dpa) - Der französisch-polnische Regisseur Roman Polanski wird zum vierten Mal mit Vorwürfen der Vergewaltigung von Minderjährigen konfrontiert. Eine Deutsche reichte im Schweizer Kanton St. Gallen Klage gegen den Weltstar ein. Polanski habe sie 1972 als 15-Jährige im Promi-Skiort Gstaad vergewaltigt, sagte die Frau nach Angaben der Staatsanwaltschaft St. Gallen.

Die Unterlagen seien am Mittwoch an den für Gstaad zuständigen Kanton Bern weitergeleitet worden. Dort müsse geprüft werden, ob die Tat nach 45 Jahren verjährt sei, sagte Staatsanwalt Roman Dobler. Polanskis Anwälte in Paris antworteten auf Anfragen zunächst nicht.

Der Regisseur ist nach einer Anklage wegen Sex mit einer Minderjährigen seit 1978 vor den US-Behörden auf der Flucht. Polanski hatte Sex mit einer 13-Jährigen zugegeben, eine Vergewaltigung aber abgestritten. Er setzte sich aus den USA ab, als sich ein Schuldspruch und eine Haftstrafe abzeichneten. Polanski ist nie wieder in die USA gereist.

Die US-Behörden lassen aber nicht locker - auch nachdem das Opfer um die Einstellung des Verfahrens gebeten hat. Mehrfach scheiterten US-Auslieferungsversuche. Polen lehnte eine Auslieferung zuletzt 2015 ab. Auf US-Ersuchen wurde Polanski 2009 auch in der Schweiz schon einmal festgenommen. Er verbrachte mehrere Monate in Gstaad unter Hausarrest, ehe das Gesuch abgelehnt wurde.

2010 beschuldigte eine britische Schauspielerin Polanski der sexuellen Übergriffe zu einer Zeit, als sie 16 Jahre alt war. Im August 2017 erhob eine Frau in Los Angeles ähnliche Vorwürfe. Sie sei zur Tatzeit 16 gewesen. Die Fälle bezogen sich alle auf die 70er Jahre.

Warum die neue Anklage nach 45 Jahren? Sie habe sich geschämt und ihren Eltern den Rummel nicht antun wollen, sagte die Deutsche der «New York Times». Nun seien ihre Eltern tot. Sie sagte der US-Zeitung, Polanski sei auf sie aufmerksam geworden, weil sie als Schülerin schon für eine Modell-Agentur in München arbeitete.

Polanski habe ihr eine Rolle in einem Film angeboten. Sie sei nach Gstaad gereist, wo Polanski sich aufhielt, und er habe sie dort vergewaltigt. Sie sei verstört abgereist. Der Regisseur habe sie einen Monat später angerufen, sich entschuldigt und ihr eine Rolle in seinem nächsten Film angeboten. Sie habe eingewilligt.

In Polanskis Film «What?» von 1972 mit Marcello Mastroianni geht es um eine junge Frau, die nach sexuellen Übergriffsversuchen in einer Villa voller sexlüsterner Gäste Zuflucht findet. Die Deutsche bekam darin nach eigenen Angaben eine kleine Nebenrolle.

Ob es zur Anklage kommt, ist noch unklar. Die Staatsanwaltschaft in Bern müsste zwei Dinge prüfen: «Ist die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern zuständig? Und: Ist die Tat allenfalls verjährt?», sagte Staatsanwalt Roman Dobler der Deutschen Presse-Agentur. «Die Verjährungsregeln haben sich im Laufe der Jahre mehrmals geändert. Wenn Opfer bei Sexualdelikten unter 16 Jahre alt sind, gelten zudem besondere Regeln. Der Fall muss von der zuständigen Staatsanwaltschaft geprüft werden.» Wie lange eine solche Prüfung dauert, konnte Dobler nicht sagen.

Polanski («Der Pianist», «Tanz der Vampire») war am Montag beim Filmfestival in Zürich bei der Vorführung seines Films «Based on a True Story - D'apres une histoire vraie». Er sei nicht mehr in der Stadt, sagte eine Sprecherin des Festivals am Mittwoch.

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Leserkommentare

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Hardy Kromarek Thanathorn 05.10.17 12:24
Und wenn Er gestorben ist.........................
bekommt Er immer noch Anzeigen! Was soll denn der Quatsch! Über 40 Jahre her! Vergewaltigung! Wenn sowas passiert, macht man sofort eine Anzeige und wartet nicht 40 Jahre! Da wollen wohl die Damen noch ein bischen an das Geld von dem guten alten Mann!?