Plan für Condor-Neustart rechtskräftig

​Kaufen die Polen?

Foto: Pixabay/Hans Braxmeier
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FRANKFURT/MAIN: Ein halbes Jahr hat es gedauert, die Fluggesellschaft Condor neu aufzustellen. Der dazu erstellte Schutzschirmplan ist rechtskräftig, stammt aber aus Vor-Corona-Zeiten. Wird er je verwirklicht?

Der Plan für den Neustart des Ferienfliegers Condor ist rechtskräftig. Die zuständige Kammer am Frankfurter Landgericht hat am Donnerstag in einem Eilverfahren sämtliche Beschwerden mehrerer Gläubiger gegen den entsprechenden Schutzschirmplan zurückgewiesen, wie eine Justizsprecherin auf Anfrage berichtete.

Es bleibt aber weiterhin unklar, ob Condor künftig tatsächlich wie geplant zur polnischen Luftfahrtholding PGL gehören wird, die sich in einem Bieterverfahren als neuer Investor durchgesetzt hatte. Die Zweifel an dem bereits im Januar abgeschlossenen Kaufvertrag wurden zuletzt immer lauter. So muss die wichtigste PGL-Gesellschaft Lot wahrscheinlich selbst Staatshilfe in Anspruch nehmen. «Im Fall der Lot kommen wir sicher nicht ohne öffentliche Hilfe aus», hatte Polens Schatzminister Jacek Sasin kürzlich dem Fernsehsender TVN24 gesagt.

Das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» berichtet, dass PGL versuche, möglichst billig aus dem Geschäft herauszukommmen. Mögliche Vertragsstrafen wollen die Polen danach mit eigenen Beraterkosten und anderen Forderungen aufrechnen. Ein Sprecher der polnischen PGL lehnte jeden Kommentar ab, bis die Transaktion abgeschlossen sei.

Der Schutzschirmplan des Insolvenzspezialisten Lucas Flöther sieht den Verkauf der Condor mit mehr als 50 Flugzeugen und rund 4900 Beschäftigten an die PGL vor. Zum Preis wurden keine Angaben gemacht.

Gegen den vom Amtsgericht Frankfurt genehmigten Plan hatten der Pensionsicherungsverein sowie zehn weitere Gläubiger Beschwerden eingelegt, die nun rechtskräftig abgelehnt wurden. Das Gericht habe unter anderem abwägen müssen, dass bei einem Scheitern des Plans tausende Arbeitsplätze und letztlich auch Leistungen an die Gläubiger auf dem Spiel gestanden hätten, erläuterte die Gerichtssprecherin.

Condor reagierte erfreut auf den Beschluss. «Die Entscheidung des Landgerichts ist ein wichtiger Schritt, damit Condor das Schutzschirmverfahren verlassen kann», sagte eine Sprecherin. Mit der PGL sei man weiterhin in konstruktiven Gesprächen.

Außerdem hat die Condor, die derzeit mit einem KfW-Überbrückungskredit über 380 Millionen Euro in der Luft gehalten wird, weitere Staatshilfen wegen der Corona-Krise beantragt. Darüber ist noch nicht entschieden. Die Frist zur Rückzahlung des von der EU genehmigten KfW-Kredits endet am 15. April.

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