Plädoyer der Anklage im Prozess um den Missbrauchsfall Lügde

Ein Polizeiauto steht vor dem versiegelten Campingwagen des mutmaßlichen Täters. Foto: Guido Kirchner/Dpa
Ein Polizeiauto steht vor dem versiegelten Campingwagen des mutmaßlichen Täters. Foto: Guido Kirchner/Dpa

DETMOLD (dpa) - Das Landgericht Detmold schließt am Freitag die Beweisaufnahme im Prozess um den Missbrauchsfall Lügde. Dann beginnt die Staatsanwaltschaft die Reihe der Plädoyers.

Mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft geht am Freitag (9.00 Uhr) der Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde in die Schlussphase. Zuvor stellt ein psychiatrischer Gutachter noch das Ergebnis seiner Untersuchung des Angeklagten Andreas V. vor. Dabei geht es unter anderem um die Frage der Schuldfähigkeit des Mannes und ob für ihn wegen des Hangs zu weiteren Taten Sicherungsverwahrung infrage kommt.

Der 56-Jährige ist während des Prozesses am Landgericht Detmold an Gürtelrose erkrankt. Trotz der Virus-Erkrankung nahm er am Donnerstag an der Verhandlung teil.

Die Vorsitzende Richterin Anke Grudda änderte daraufhin den Zeitplan und schickte den Kranken am Mittag zurück ins Gefängnis. Das für Freitag vorgesehene psychiatrische Gutachten zum zweiten Angeklagten Mario S. wurde daraufhin vorgezogen. Eine Fachärztin für Psychiatrie bescheinigte dem 34-Jährigen eine pädophile Störung. Er sei voll schuldfähig, habe wohl einen Hang zu weiteren Taten. Daher sprach sich die Gutachterin am Donnerstag für die Sicherungsverwahrung des Angeklagten aus Steinheim bei Höxter aus.

Die beiden geständigen deutschen Angeklagten sollen über Jahre auf einem Campingplatz in Lügde an der Landesgrenze zu Niedersachsen hundertfach Kinder schwer sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben. Verantworten müssen sich der 56-Jährige aus Lügde und ein 34 Jahre alter mutmaßlicher Komplize aus Steinheim wegen des Missbrauchs.

Der Prozess wird am 30. August mit den weiteren Plädoyers der 18 Nebenklägervertreter fortgesetzt. Ein Urteil will das Gericht frühestens im September verkünden. Ein genaues Datum hat die Vorsitzende Richterin bislang noch nicht genannt.

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