UPDATE - BANGKOK: Ausländern ab 50 Jahre, die ein Non-Immigrant-O-A-Visum beantragen oder erneuern möchten, könnte gemäß einem Bericht von „The Nation“ voraussichtlich bereits ab Juli auferlegt werden, eine Krankenversicherung abzuschließen. So sollen die Behörden bekanntgegeben haben, dass sie mit Hochdruck daran arbeiten würden, Richtlinien zur Durchsetzung der Pflichtversicherung für den Visumstyp Non-Immigrant O-A auszuarbeiten.
Die neue Verordnung, die im vergangenen Monat vom Kabinett genehmigt wurde, schreibt vor, dass Ausländer, die ein Non-Immigrant-O-A-Visum (Langzeitvisum ausschließlich für Rentner) beantragen oder verlängern möchten eine Krankenversicherung mit einer Deckungshöhe von 40.000 Baht für ambulante Behandlungen und 400.000 Baht für stationäre Behandlungen abschließen müssen. Die geplante Versicherungspflicht wird damit begründet, dass thailändische Krankenhäuser auf Behandlungskosten von Ausländern mit dem Non-Immigrant-O-A-Visum in Millionenhöhe sitzenbleiben würden. Seit dem Jahr 2016 soll der Berg unbezahlter Krankenhausrechnungen auf über 300 Millionen Baht gewachsen sein.
Weitere Details sollen voraussichtlich nächste Woche von der Immigration, dem Außenministerium und der thailändischen Versicherungsabteilung bekanntgegeben werden.
Betroffen: NON-IMMIGRANT-O-A-VISUM ausschließlich für Rentner
- „Longstay“: Jahresvisum ausschließlich für Rentner (365 Tage Aufenthalt).
- Nur bei Botschaften außerhalb Thailands, z. B. in Deutschland bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt, beantragbar.
Nicht betroffen: NON-IMMIGRANT-O-VISUM für sonstige Zwecke
Varianten:
- Non-Immigrant-O-S-Visums (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise).
- Non-Immigrant-O-M-Visums (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise).
Unter sonstige Zwecke fallen:
- Rentner/ Personen, ab einem Alter von 50 Jahren
- Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind
- Ehemalige thailändische Staatsbürger
- Kinder thailändischer Staatsbürger
- Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten
Die Krankenversicherung muss ab dem Ausstellungsdatum bzw. Start der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ein Jahr gültig sein. „The Nation“ verweist auf die Webseite der General Insurance Association, auf der alle für den Nachweis der Versicherungspflicht aufgeführten Krankenversicherungen aufgeführt sind.
Bisher sind noch viele Punkte ungeklärt. So fragen sich viele ausländische Rentner mit einem Non-Immigrant-O-A-Visum, ob Krankenversicherungen, die sie bereits zuvor in ihrem Heimatland abgeschlossen haben, nicht selten sogar mit einer weitaus höheren Deckungssumme, als von den thailändischen Behörden gefordert wird, auch anerkannt werden? Eine berechtigte Frage, die derzeit von den thailändischen Behörden diskutiert wird.
Auch ist fraglich, ob das Problem durch Pflichtversicherungen mit geringer Deckungssumme (40.000 ambulant / 400.000 stationär) überhaupt gelöst werden kann? Denn jeder, der schon mal in einem privaten Krankenhaus zur Behandlung war weiß, dass die Kosten schnell um ein Vielfaches in die Höhe schießen können.
Somit bleibt erstmal die Bekanntgabe weiterer Details abzuwarten und ebenso, ob und wann die Pflichtversicherung für Ausländer mit einem Non-Immigrant-O-A-Visum auch tatsächlich in Kraft tritt.
Visa O: Bei Senioren: um nach der Pensionierung zu bleiben
“O”: Visum für sonstige Zwecke
NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise, 60,00 € Visagebühr)
NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise, 150,00 € Visagebühr)
Rentner/ Personen, ab einem Alter von 50 Jahren:
Visa O/A: Non-Immigrant O-A (Jahresvisum ausschließlich für Rentner)
LONGSTAY”: Jahresvisum ausschließlich für Rentner
NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) nur bei der Thailändischen Botschaft in Berlin, beim Thailändischen Generalkonsulat in München und beim Generalkonsulat in Frankfurt beantragbar
Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Das Visum besitzt eine Gültigkeit von 1 Jahr. Während dieser Gültigkeit muss der Visainhaber in Thailand eingereist sein. Ab Einreise erhält der Visainhaber eine Aufenthaltserlaubnis von 365 Tagen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während der Gültigkeit des Visums geplant (siehe Gültigkeitsdatum auf dem Visasticker), so erhält der Visainhaber bei Wiedereinreise ein erneutes Aufenthaltsrecht von 365 Tagen.