Pflichtversicherung für Jahresvisum

Pflichtversicherung für Jahresvisum

Ein Leser fragt, welche Visatypen von der geplanten Versicherungspflicht betroffen sind:

In Ihrem Artikel ist die Rede vom Non Immigrant-O-A-Visum. Viele Rentner, welche über 50 Jahre alt sind, haben jedoch ein Non-Immigrant-Visum-O. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Visa? Sind wir Rentner, welche die Verlängerung aufgrund des Alters über 50 erhalten (Retirement), auch von dieser neuen Regelung betroffen? Wir müssen ja eine Bankgarantie von 800.000 Baht respektive 400.000 Baht ausweisen. Wofür ist denn sonst dieses Geld bestimmt?

Roger Giger

Anm. d. Red.: Zur Drucklegung der vorliegenden Ausgabe am 17. Mai war die Einführung einer Pflichtversicherung für das Non-Immigrant-Visum-O-A geplant und zwar sowohl bei Beantragung eines neuen Visums als auch bei Verlängerung eines bestehenden Visums (Jahresvisum, ausschließlich für Rentner, 365 Tage Aufenthalt). Zu beantragen bei der Thailändischen Botschaft im Heimatland.

Nicht betroffen sind bisher Inhaber eines Non-Immigrant-O-Visums für sonstige Zwecke, sowie eines Non-Immigrant O-S-Visums (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise) und eines Non-Immigrant-O-M-Visums (90 Tage Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise). Unter sonstige Zwecke fallen: Rentner/ Personen, ab einem Alter von 50 Jahren, Personen mit thailändischem Ehepartner, ehemalige thailändische Staatsbürger, Kinder thailändischer Staatsbürger, Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten.

Eine verbindliche Antwort können ausschließlich die Immigration und die Thailändische Botschaft erteilen. Alle Angaben ohne Gewähr!


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Nachdenkerin 25.05.19 00:48
Ich bin mit einem O-A Visum ausgewandert
Sie schreiben, dass auch eine Verlängerung des Visums der Kategorie O-A betroffen ist.

Bei meiner Auswanderung im Oktober 2013 hatte ich mich in Deutschland mit allem komplett abgemeldet, Wohnsitz, Krankenkasse und etc.. Mit damals weit über 50 Jahren erhielt ich als Deutsche aber nur ein O-A Visum, was ich jedes Jahr verlängerte. Dazu sind 800 TSD THB Bankguthaben erforderlich und dass man sich alle 90 Tage beim Immigration-Büro meldet. Ich lebe hier seit fast 6 Jahren, habe alle meine Sachen in Thailand und in Deutschland absolut nichts. Warum muss ich nun eine Krankenversicherung abschließen, während andere das nicht brauchen?

Dazu muss ich noch erwähnen, dass ich eine thailändische Krankenversicherung besitze, aber nicht für den ambulanten Bereich, weil ich dabei nur sehr viel drauf zahle.

Ich bin seit etlichen Jahren bei der Thaivivat versichert, bin gesund und war fast kaum bei einem Arzt. Ich werde bald 61 Jahre. Der amb. Bereich wird nur als Kombipakt mit dem stat. angeboten. Bei meinem stat. Tarif mit einer Absicherung von 8 Mio. THB gibt es das Kombipaket im amb. Bereich nur mit einem Limit von 50.000 THB. Der Beitrag nur für den stat. Sektor beträgt 97.200 THB. In Kombination mit dem amb. Tarif kostet die Versicherung 146.900 THB. Die Differenz beträgt 49.7000 THB (146.900 THB ./. 97.200 THB). Das heißt, ich müsste für den amb. Bereich Jahr für Jahr 49.700 THB mehr zahlen, um dann im Fall der Fälle höchstens 50.000 THB erstattet zu bekommen.

Ingo Kerp 24.05.19 13:59
Man kann schon nachvollziehen, das es nach der Bekanntgabe der Pflichtversicherung einige Fragen und Unruhe unter den Farangs gegeben hat.