BANGKOK: Ausländer mit einem Einjahresvisum Non-Immigrant Visa “O-A” (Long Stay) müssen künftig eine Krankenversicherung vorweisen. Darauf haben sich nach einem Bericht der „Nation“ die zuständigen Ministerien geeinigt. Sobald die Änderung des Immigrationsgesetzes von 1979 in Kraft tritt, müssen Ausländer eine thailändische Versicherung abschließen. Sie soll ambulante Arztrechnungen von mindestens 40.000 Baht und einen stationären Krankenhausaufenthalt von mindesten 400.000 Baht abdecken. Diejenigen, die bereits ausländische Versicherungspolicen haben, die die Mindestanforderung erfüllen, sind vom Abschluss einer thailändischen Versicherung ausgenommen. Sie können weiter ein Langzeitvisum beantragen.
Einzelheiten dieser Gesetzesänderung wurden gemeinsam vom Gesundheitsministerium, dem Außenministerium, dem Innenministerium, der Immigration, dem Amt für Versicherungskommission, der Thai General Insurance Association und der Thai Life Assurance Association formuliert. In der nächsten Phase wird das Gesetz der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Eine ausreichende Krankenversicherung dient dem Gesundheitsschutz von Inhabern eines Langzeitvisums - zumeist ältere Ausländer - und soll öffentlichen und privaten Krankenhäusern helfen, die jetzt oftmals auf unbezahlten Rechnungen von ausländischen Patienten sitzenbleiben. Non-Immigrant Visa “O-A”, Long Stay, werden in der Regel von thailändischen Botschaften und thailändischen Konsulaten ausgestellt.