Verfahren beim Europäischen Gerichtshof hat Vorrang

Foto: epa/Kimimasa Mayama
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BERLIN (dpa) - Nach dem Widerspruch gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kurz nach dem Jahreswechsel hat für Eisschnellläuferin Claudia Pechstein nun dieses Verfahren absoluten Vorrang vor ihrem Prozess am Bundesverfassungsgericht. Ihr Manager Ralf Grengel bestätigte der Deutschen Presse-Agentur einen entsprechenden Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (Donnerstag).

«Selbst das Bundesverfassungsgericht hat durch Aussetzung des derzeit anhängigen Beschwerdeverfahrens zu erkennen gegeben, dass es mit einer Entscheidung der Großen Kammer des EGMR rechnet und diese abwarten wird», heißt es im Antrag von Pechsteins Anwälten, das Beschwerdeverfahren an die Große Kammer zu verweisen. Dem Pechstein-Team wurde inzwischen vom Verfassungsgericht bestätigt, dass man den Spruch des europäischen Gerichtes abwarten werde, sagte Grengel. Dem Urteil der Großen Kammer des EGMR werde das Bundesverfassungsgericht nicht widersprechen, hofft nun Pechstein.

Die fünfmalige Olympiasiegerin war 2009 bei der Mehrkampf-WM in Hamar wegen irregulärer Blutwerte aus dem Rennen genommen worden und kämpft seitdem an allen juristischen Flanken gegen die später erfolgte Zwei-Jahres-Sperre durch die Internationale Eislauf-Union.

Grundsätzlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Verfahren. Vor dem Verfassungsgericht will sich Pechstein das Recht erstreiten, von der ISU Schadenersatz für ihre Sperre zu erhalten. Vor dem EGMR greift sie die Sport-Schiedsgerichtsbarkeit - und damit den Internationalen Sportgerichtshof CAS - an, die Athleten zwingt, sich ihr zu unterwerfen.

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