Pechstein legt Widerspruch ein

Foto: epa/Uli Deck
Foto: epa/Uli Deck

BERLIN (dpa) - Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein hat fristgemäß Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in ihrem Fall eingelegt. Das bestätigte ihr Anwalt Simon Bergmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Im Verfahren am 2. Oktober war der Europäische Gerichtshof zwar Pechsteins Auffassung gefolgt, dass Anhörungen vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS grundsätzlich öffentlich erfolgen müssen. Der CAS hat daraufhin seine Satzungen geändert. Nicht geteilt hatte der Gerichtshof in Straßburg Pechsteins Einschätzung, wonach der CAS kein unparteiliches Gericht ist.

«Nach wie vor werden beispielsweise die Richter mit der Mehrheit der Verbande gewählt. Das allein zeigt, dass der CAS nicht wie ein staatliches Gericht urteilen kann», begründete Bergmann den Gang vor die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofes. «Der CAS ist verbandsnah und weder unparteilich noch unabhängig», folgerte er. Das Gericht hatte im Oktober dem CAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit bescheinigt.

Die 46-jährige Pechstein hatte sich im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte gewehrt, die sie auf eine geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS hatte die Strafe jedoch bestätigt.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.

Leserkommentare

Vom 11. bis 21. April schließen wir über die Songkranfeiertage die Kommentarfunktion und wünschen allen Ihnen ein schönes Songkran-Festival.