OLG München verhandelt Klage gegen Flixbus wegen Paypal-Extragebühren

Foto: epa/Filip Singer
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MÜNCHEN (dpa) - Das Münchner Oberlandesgericht verhandelt eine Klage von bundesweiter Bedeutung für das Online-Bezahlwesen: Dürfen Unternehmen von ihren Kunden Extra-Gebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen verlangen? Im konkreten Fall geht es um das Fernbusunternehmen Flixbus.

Das Münchner Oberlandesgericht verhandelt am Donnerstag (11.15) eine Klage von bundesweiter Bedeutung für das Online-Bezahlwesen: Dürfen Unternehmen von ihren Kunden Extragebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisungen verlangen? Im konkreten Fall hat die Wettbewerbszentrale gegen das Fernbusunternehmen Flixbus geklagt, das beim Online-Fahrkartenkauf von den Fahrgästen Gebühr für die Nutzung dieser Zahlmethoden kassierte. In der ersten Instanz verlor Flixbus vor dem Landgericht München, das die Extragebühren im Dezember 2018 für rechtswidrig erklärte. Flixbus hat Berufung eingelegt, weswegen das Verfahren nun in die zweite Runde geht.

Der Hintergrund: Unternehmen wie Flixbus müssen selbst Provisionsgebühren zahlen, wenn sie von ihren Kunden Geld per Paypal oder Sofortüberweisung erhalten. Mittlerweile dürfen Unternehmen aber von Verbrauchern europaweit keine Gebühren mehr für Online-Überweisungen im sogenannten Sepa-Zahlungsraum kassieren. Damit will die EU bargeldlose Zahlungen vereinheitlichen.

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