Regierung plant Strafverschärfung bei Kinderpornografie

Australian actor Florian Teichtmeister in Salzburg. Photo: epa/BARBARA GINDL
Australian actor Florian Teichtmeister in Salzburg. Photo: epa/BARBARA GINDL

WIEN: Die österreichische Regierung will Strafen für die Darstellung von Kindesmissbrauch erhöhen. Die konservativ-grüne Koalition kündigte am Mittwoch eine Gesetzesänderung an. In den vergangenen Tagen hatte eine Kinderpornografie-Anklage gegen den prominenten Schauspieler Florian Teichtmeister eine nationale Debatte über Prävention und Strafe ausgelöst.

Die Regierung kündigte außerdem Schutzkonzepte gegen Kindesmissbrauch für Schulen, Jugendvereine und andere Einrichtungen an. Obendrein solle mehr Geld für Opferhilfe und für die psychologische Therapie von Tätern zur Verfügung stehen, hieß es.

Die Höchststrafe für das Herstellen und Anbieten solcher Missbrauchsdarstellungen soll laut Regierung von bisher zwei auf fünf Jahre Gefängnis erhöht werden. Für die Produktion von großen Mengen an Aufnahmen sollen bis zu zehn Jahre Haft möglich sein. Außerdem ist geplant, dass die Strafe für den Besitz von Kinderpornografie auf bis zu drei Jahre steigt. «Wir wollen die volle Härte gegen die Täter», sagte Familienministerin Susanne Raab von der konservativen ÖVP.

Teichtmeister (42) steht Anfang Februar wegen des Besitzes von Zehntausenden Dateien mit Darstellungen von Kindern und Jugendlichen vor Gericht. Der aus der Krimi-Reihe «Die Toten von Salzburg» und der Sisi-Verfilmung «Corsage» bekannte Darsteller wird sich laut seinem Anwalt schuldig bekennen. Auf das mögliche Strafmaß für Teichtmeister dürfte die angekündigte Gesetzesänderung noch keine Auswirkungen haben. Die Gesetzesänderung muss erst noch durch das Parlament, der Prozess gegen den Schauspieler soll am 8. Februar stattfinden.

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Jürgen Franke 26.01.23 20:20
Auf dieser Welt gibt es viele perverse Dinge
die Kinderpornografie gehört sicherlich dazu. Wobei davon auszugehen ist, dass der Kindesmißbrauch bereits u.a. auch im Elterhaus und in der Kirche beginnt. Eine derartige widerliche Veranlangung, der Herstellung und Konsumierung dieser Produkte ist sicherlich nicht therapierbar und sollte entsprechend bestraft werden.
Andreas Brixa 26.01.23 12:50
Haerte
Bis zu drei Jahre fuer das Betrachten dieser widerlichen Bilder und Videos.
Das soll Haerte sein?
Man vergisst , dass fuer diese Bilder Kinder leiden mussten.
Fünf Jahre fuer die Herstellung
Das soll Haerte sein?

Minimum 10 Jahre fuer Beide.
Der Konsument ist um nichts besser als der Hersteller.
Diese bisher ueberlegten Strafen sind ein Schlag fuer all die missbrauchtenKinder.
Was fuer eine kranke Gesellschaft sind wir, wenn wir nicht gegen Vergehen an den Schutzlosen haerteste Strafen erlassen