Ceta-Abkommen vorerst nicht unterzeichnet

Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Foto: epa/
Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Foto: epa/

WIEN (dpa) - Österreichs Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird vorerst nicht das EU-Handelsabkommen mit Kanada (Ceta) unterschreiben. Stattdessen will er eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, wie die österreichische Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch in Wien mitteilte. «Es gibt Zweifel, ob die Schiedsgerichte mit EU-Recht konformgehen. Sollte der EuGH entscheiden, dass Ceta mit dem Unionsrecht vereinbar ist, werde ich den Staatsvertrag umgehend unterzeichnen», wird der Bundespräsident in einer Mitteilung zitiert.

Der Ceta-Pakt, mit dem Zölle und andere Handelsschranken abgebaut werden sollen, wird seit September 2017 europaweit in wesentlichen Teilen vorläufig angewendet. Für ein endgültiges Inkrafttreten müssen alle nationalen EU-Parlamente zugestimmt haben. Beim EuGH ist derzeit ein von Belgien initiiertes Verfahren anhängig, das die in Ceta enthaltenen Schiedsgerichte prüft. Sollte der EuGH entscheiden, dass die vereinbarten Regelungen nicht mit dem EU-Recht vereinbar sind, müsste das Abkommen neu verhandelt werden.

Das österreichische Parlament hatte am 13. Juni das umstrittene Handelsabkommen ratifiziert, nachdem die rechte Regierungspartei FPÖ ihren Widerstand gegen Ceta aufgegeben hatte.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.