Österreich verlängert Kronzeugenregelung um sieben Jahre

Sitzung des österreichischen Parlaments. Foto: epa/Christian Bruna
Sitzung des österreichischen Parlaments. Foto: epa/Christian Bruna

WIEN: Österreich verlängert seine Kronzeugenregelung um sieben Jahre. Die Regierung von ÖVP und Grünen hat sich kurz vor Auslaufen der aktuellen Regelung auf einen Entwurf geeinigt, wie das Justizministerium am Montag mitteilte. Potenzielle Kronzeugen können sich künftig auch an die Kriminalpolizei und nicht nur an die Staatsanwaltschaft wenden. Den Kronzeugenstatus ist bei Korruptions- und Wirtschaftskriminalität sowie bei Delikten mit Strafdrohung über fünf Jahre möglich. Im Gegensatz zum Beispiel zu den deutschen Regeln darf gegen den Kronzeugen nicht schon ermittelt werden, vielmehr muss der Betreffende aktiv an die Justiz oder die Polizei mit seinem Wissen über kriminelle Handlungen oder Beweise herantreten - und sein Beitrag zur Aufklärung muss das Gewicht der eigenen Tat übersteigen.

Die oppositionelle SPÖ hatte im Vorfeld gefordert, die Regelung nicht mehr zu befristen. Außerdem gebe es in Österreich keine Möglichkeit, die Strafe gänzlich zu erlassen. Die Kronzeugenregelung war 2011 eingeführt worden.

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