WIEN: Das österreichische Parlament hat im Rahmen eines dritten Gesetzespaketes zum Kampf gegen das Coronavirus den Mieterschutz deutlich verstärkt. Mieten, die aufgrund der wirtschaftlichen Lage von 1. April bis 30. Juni nicht oder nicht vollständig bezahlt werden, sind künftig kein Kündigungsgrund. Sie können zudem bis Jahresende auch nicht eingeklagt und auch nicht mit einer Kaution verrechnet werden. Zwangsräumungen werden gesetzlich verboten. Der österreichische Haus- und Grundbesitzerbund hatte die Neuerungen zuletzt scharf kritisiert.
In dem Gesetzespaket, das am Wochenende noch vom Bundesrat - der Kammer der Bundesländer - beschlossen werden muss, wurde zudem klargestellt, dass die Unfallversicherung auch für das Homeoffice gilt. Zudem erhält Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) umfangreiche Kompetenzen im Schulbereich und kann Fristen und Stichtage des laufenden beziehungsweise des kommenden Schul- und Studienjahrs inklusive der Ferien abändern können.
Die Zustimmung des Bundesrats gilt als sehr wahrscheinlich. Im Nationalrat stimmten die beiden Regierungsparteien ÖVP und Grüne sowie auch die oppositionelle SPÖ für das Gesetzespaket.
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