Oberstes US-Gericht stützt Preußen-Stiftung

​Streit um Welfenschatz

Eine silberne Büstenreliquie und andere Gegenstände, die zum Welfenschatz gehören, werden im Kunstgewerbemuseum in Berlin ausgestellt. Foto: epa/Felipe Trueba
Eine silberne Büstenreliquie und andere Gegenstände, die zum Welfenschatz gehören, werden im Kunstgewerbemuseum in Berlin ausgestellt. Foto: epa/Felipe Trueba

BERLIN/WASHINGTON: Es geht um feinste Goldschmiedearbeiten aus frühen Jahrhunderten. Der Welfenschatz ist im Zentrum eine internationalen Restitutionsstreits. Nun hat das oberste US-Gericht eine wichtige Entscheidung verkündet.

Im jahrelangen Streit zwischen Nachfahren jüdischer Kunsthändler und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz um den Welfenschatz hat die Stiftung vor dem Supreme Court der USA einen Erfolg erzielen können. Die von Bund und Ländern getragene Berliner Stiftung wollte geklärt wissen, ob US-Gerichte für den Fall überhaupt zuständig sind.

Der Supreme Court sieht in seiner Entscheidung von Mittwoch keinen Nachweis der Erben, in dem Fall Ansprüche in den USA gegen Deutschland gelten machen zu können. Der Fall wurde an den District Court von Columbia zurückgegeben. Dort hatte die Stiftung zuvor vergeblich dagegen geklagt, dass der Fall in den USA behandelt wurde.

Aus Sicht von Stiftungspräsident Hermann Parzinger folgt das oberste US-Gericht mit der einstimmigen Entscheidung der Argumentation der Stiftung. «Die SPK ist seit langem der Meinung, dass der Fall nicht vor ein US-Gericht gehört», sagte Parzinger in einer Stellungnahme der Stiftung.

Enttäuschung herrscht dagegen auf Seiten der Erben über eine «Entscheidung des Gerichts, die nicht unmaßgeblich von politischen Erwägungen getragen zu sein scheint». Die nächsten Schritte würden nun mit Blick auf die weiteren Verhandlungen erwogen, hieß es beim in Deutschland zuständigen Rechtsanwalt Markus Stötzel.

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut.

Das Land Berlin hat den Welfenschatz 2015 zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr aus Deutschland nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich.

Im Verfahren geht es um 42 der Goldreliquien. Die Nachfahren der früheren Besitzer gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden.

Die Restitution wurde erstmals 2008 gefordert. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 davon überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Die Beratende Kommission für NS-Rückgaben hatte diese Position 2014 bestätigt.

Nach deutschem Recht wäre ein Verfahren wegen Verjährung nicht möglich. Die Erben klagten vor dem District Court in Washington, der eine Zuständigkeit für ein Verfahren gegen die Stiftung erkannte. Die Berufung dagegen wurde abgelehnt. Die Stiftung wollte, dass der Supreme Court die Klage als unzulässig abweist.

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