Nord Stream 2 klagt gegen Änderung der EU-Gasrichtlinie

BRÜSSEL/ZUG (dpa) - Die Nord Stream 2 AG hat gegen die Änderung der EU-Gasrichtlinie eine Nichtigkeitsklage beim Gericht der Europäischen Union eingereicht. Die Änderung der Gasrichtlinie sei eindeutig mit dem Ziel entworfen worden, die neue Ostsee-Pipeline Nord Stream 2 zu benachteiligen und zu behindern, teilte das dem russischen Staatskonzern Gazprom gehörende Unternehmen am Freitag mit. Dies stelle einen Verstoß gegen die EU-Rechtsgrundsätze der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit dar.

Die im April verabschiedete Änderung der EU-Gasrichtlinie sieht vor, dass künftig EU-Energieregeln auch für Pipelines gelten, die aus Drittstaaten in die Europäische Union führen. Demnach dürfen die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Leitung nicht in einer Hand liegen - anders als bisher bei Nord Stream 2 vorgesehen. Ein Betreiber muss Konkurrenten zudem die Nutzung der Leitung gegen Gebühr erlauben.

Mit der Änderung der Richtlinie wurde auf starke Kritik an dem Nord-Stream-2-Projekt reagiert. Zahlreiche EU-Staaten monieren, dass die Leitung von Russland nach Deutschland die energiepolitische Abhängigkeit Europas von Russland verstärke und den Interessen osteuropäischer EU-Staaten und Partnerländer wie der Ukraine schade. Letzteres ist dadurch zu erklären, dass russisches Gas bislang durch Osteuropa in Richtung Westen geleitet wird. Länder wie die Ukraine und Polen verdienen daran über sogenannte Durchleitungsgebühren viel Geld.

Die neue Gasleitung soll künftig jährlich bis zu 55 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Russland nach Deutschland transportieren. Insgesamt umfasst das Pipeline-System zwei etwa 1.230 Kilometer lange Rohrleitungen, die eigentlich bis zum Jahresende fertig sein sollten.

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