Neuseelands Medien einigen sich auf Kodex

Mann wegen selbstgebastelter Bombe in Christchurch in Haft

Foto: epa/David Rowland
Foto: epa/David Rowland

WELLINGTON/CHRISTCHURCH (dpa) - Wegen einer selbstgebastelten Bombe ist in der neuseeländischen Stadt Christchurch am Mittwoch Anklage gegen einen 33 Jahre alten Mann erhoben worden.

Der Mann war am Dienstag in einer leerstehenden Wohnung festgenommen worden. Der Sprengsatz wurde von Experten entschärft. Nach einem Bericht des Online-Portals Stuff wurden auch verschiedene Messer, Munition und Chemikalien sichergestellt. Zum mutmaßlichen Hintergrund machte die Polizei keine Angaben.

Bei einem rassistisch motivierten Anschlag in Christchurch auf zwei Moscheen waren Mitte März 50 Menschen getötet und mehrere Dutzend verletzt worden. Als mutmaßlicher Täter sitzt ein 28 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien in Untersuchungshaft. Ihm droht wegen 50-fachen Mordes und 39-fachen Mordversuchs lebenslang Gefängnis.

Neuseelands Medien einigen sich auf Kodex für Christchurch-Prozess

Neuseelands große Medienhäuser haben sich vor dem Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter von Christchurch auf einen Kodex zur Berichterstattung verständigt. Die Sender und Zeitungen veröffentlichten am Mittwoch eine Selbstverpflichtung, wonach sie dem 28 Jahre alten Australier keine Plattform für die Verbreitung von rassistischen und terroristischen Gedanken bieten wollen.

Bei dem Anschlag auf zwei Moscheen Mitte März wurden 50 Menschen getötet. Der Australier Brenton Tarrant - ein Rechtsextremist und Rassist - sitzt im einzigen Hochsicherheitsgefängnis des Landes in Auckland in Untersuchungshaft. Ihm wird 50-facher Mord und 39-facher Mordversuch zur Last gelegt. Bei einer Verurteilung droht ihm lebenslange Haft. Für den Prozess gibt es noch keinen Termin.

Die Erklärung wird unter anderem vom Sender Radio New Zealand, verschiedenen Zeitungshäusern und dem Online-Portal Stuff getragen. Darin heißt es, man wolle «jede Berichterstattung über Äußerungen begrenzen, die Theorien zur weißen Überlegenheit oder terroristische Theorien aktiv fördern». Dazu gehört auch, dass keine Bilder verbreitet oder ausgestrahlt werden, die den Angeklagten mit rassistischen Gesten oder Symbolen zeigen.

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