Neuregelung der Organspende zeichnet sich ab

Eine Frau zeigt einen Spenderausweis in Mönchengladbach. Foto: epa/Sascha Steinbach
Eine Frau zeigt einen Spenderausweis in Mönchengladbach. Foto: epa/Sascha Steinbach

BERN: In der Schweiz wird die Organspende einer ersten Trendrechnung bei der Volksabstimmung am Sonntag zufolge künftig neu geregelt. Die Mehrheit der Wahlteilnehmer hat sich nach Angaben des Schweizer Senders SRF demnach dafür ausgesprochen, das künftig die Widerspruchsregel gilt. Das bedeutet, dass künftig jeder Mensch als potenzieller Organspender gilt, der dies zu Lebzeiten nicht explizit abgelehnt hat. Damit hofft die Regierung, dass mehr Organe für Schwerkranke zur Verfügung stehen. Gegner fürchteten zu großen Druck auf die Menschen, die keine Organe spenden wollen.

Bislang gilt wie in Deutschland die Zustimmungslösung: Organe dürfen nur Menschen entnommen werden, die sich dazu ausdrücklich bereit erklärt haben, etwa mit einem Organspendeausweis oder einem Eintrag in einem Online-Register.

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