Neun Hotels müssen Strände räumen

Layan Beach. Archivbild: Otvalo / Fotolia.com
Layan Beach. Archivbild: Otvalo / Fotolia.com

PHUKET: Die Polizeieinheit DSI hat am Freitag neun Hotels eine Frist von 15 Tagen eingeräumt, zwei Strandabschnitte auf der Ferieninsel Phuket zu räumen.

Nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Mittwoch haben diese Hotels 178 Rai öffentliches Gelände besetzt, und zwar an den Stränden Layan und Lepang im Bezirk Thalang. Die Richter machten dafür sechs Menschen und drei Unternehmen verantwortlich. Die widerrechtlich genutzten Flächen müssen unverzüglich dem Staat zurückgegeben werden.

Der Fall begann im Jahr 2006, als Mitarbeiter des Provinzlandamtes Phuket und weitere Beamte den Status der rechtlichen Grundstücke untersuchten. Laut dem Department of Special Investigation (DSI) müssen die Besitzer der neun Hotels mit einem Haftbefehl rechnen, wenn sie nicht zum angegebenen Termin die Strandabschnitte räumen. Ein Rai in Strandnähe wird mit 70 Millionen Baht gehandelt. DSI-Generaldirektor Paisit Wongmuang hat für den 16. November seinen Besuch in Phuket angekündigt. Er will sich auf der Ferieninsel über die illegale Nutzung staatlicher Flächen informieren. Der Wert des widerrechtlich besetzten Landes wird mit zehn Milliarden Baht angegeben.

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Jürgen Franke 04.11.17 22:19
Für Außenstehende ist es nach wie vor
völlig unverständlich, wie es möglich ist, dass sich Hotelanlagen widerrechtlich in diesem Ausmaße ansiedeln können, die jetzt abgerissen werden müssen. Aber auch nur, weil ein Gerichtsurteil vorlag. Erst wenn man längere Zeit in Thailand lebt, merkt man, dass eigentlich jeder Thai hier glaubt machen zu können, was er will. Ob es die Taxifahrer sind, die nicht jeden mitnehmen und die Preise willkürlich festlegen, oder die Pensionsbesitzer, die ihr Gewerbe eben auch nicht anmelden. Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen.
Hans-Dieter Volkmann 04.11.17 15:53
Hotels müssen Strände räumen
Wer die Macht hat, und Geld ist ein Machtinstument, der glaubt machen zu können was er persönlich für richtig hält. Das Urteil des Obersten Gerichtshof kann ich nur begrüßen.