Neues aus dem Ausland am Donnerstag

Foto: Pixabay/Naryogomes
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Neue Kategorie: «Special Olympics Sportler des Jahres»

BADEN-BADEN: Bei der Wahl zum «Sportler des Jahres» wird im kommenden Jahr eine neue Kategorie eingeführt. Dann werden auch Sportler mit geistigen Beeinträchtigungen geehrt.

Bei der traditionellen Wahl zum «Sportler des Jahres» wird ab dem kommenden Jahr eine neue Kategorie eingeführt. Zum ersten Mal werden Athleten mit geistigen Beeinträchtigungen als «Special Olympics Sportler des Jahres» geehrt. Das wurde in der Pressekonferenz zur Sportlerwahl in Baden-Baden bekanntgegeben. In diesem Jahr wird die Auszeichnung zum 78. Mal vergeben, traditionell am dritten Adventssonntag.

«Mich freut es außerordentlich, dass unsere Sportlerinnen und Sportler erstmalig bei so einer renommierten Wahl die Chance erhalten, gleichberechtigt mit den anderen Athleten im Rampenlicht zu stehen», sagte Sven Albrecht, Geschäftsführer von Special Olympics Deutschland, «dies ist ein Meilenstein in der Historie von Special Olympics und unterstreicht, dass die Leistungen unserer Athletinnen und Athleten immer stärker in der Gesellschaft anerkannt und gewürdigt werden.»


Verkehrsminister wollen EU-weiten Führerscheinentzug

BRÜSSEL: Wenn etwa ein Italiener massiv gegen die Straßenverkehrsordnung in Deutschland verstößt, könnte das künftig auch in Italien Konsequenzen haben. Und Deutsche wären im EU-Ausland ebenfalls betroffen.

Die EU-Verkehrsminister wollen einen Führerscheinentzug künftig in der gesamten Europäischen Union durchsetzen. «Wenn jemand den Führerschein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verloren hat, weil er gegen Straßenverkehrsvorschriften massiv verstoßen hat, dann soll er oder sie überall nicht fahren dürfen», sagte Bundesverkehrsminister Volker Wissing. Eine Mehrheit der EU-Staaten sieht das ähnlich und stimmte in Brüssel ebenfalls für das Vorhaben, wie der EU-Ministerrat mitteilte.

Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums soll es aber Ausnahmen geben. Der Staat, der einen Führerschein ausgestellt hat, «muss die unionsweite Wirkung eines Fahrberechtigungsverlusts nicht anordnen, wenn das jeweilige schwere Verkehrsdelikt im Aussteller-Mitgliedstaat nicht zu einem Fahrberechtigungsverlust führen würde», hieß es. Bevor die Regeln in Kraft treten können, müssen sie noch mit dem Europaparlament final ausgehandelt werden.

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