Neue Wende im Sorgerechtsstreit

Block-Kinder wieder

Christina Block, Unternehmerin, aufgenommen bei einem Pressegepräch. Foto: Georg Wendt/dpa
Christina Block, Unternehmerin, aufgenommen bei einem Pressegepräch. Foto: Georg Wendt/dpa

KOPENHAGEN: Der eskalierte Sorgerechtsstreit um Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block sorgt seit Tagen für Aufsehen. Nach einer Eilentscheidung des Gerichts sind die Kinder nun zurück in Dänemark. Die Ermittlungen zum Vorfall an Silvester gehen weiter.

Nach einer neuen Gerichtsentscheidung im Sorgerechtsstreit um zwei Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block sind der 10-jährige Junge und das 13-jährige Mädchen mit ihrem Vater zurück in Dänemark. Das teilte die dänische Polizei am Samstag mit. Die 50 Jahre alte Unternehmerin und ihr Ex-Mann (49) streiten seit Jahren vor Gericht um das Sorgerecht.

Die Tochter des Gründers der Restaurantkette Block House, Eugen Block (83), hatte dem «Hamburger Abendblatt» im November 2022 gesagt, die Kinder seien nach der Scheidung regelmäßig bei ihrem Vater in Dänemark zu Besuch gewesen. Ende August 2021 habe er die Kinder abgeholt und bei sich behalten.

Das Hanseatische Oberlandesgericht übertrug dann am 27. Oktober 2021 das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Mutter allein, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Zugleich sei damals der Vater verpflichtet worden, die Kinder in die Obhut der Mutter zurückzugeben. Dabei habe es sich jedoch nur um eine einstweilige Anordnung gehandelt. Die vorläufige Regelung sollte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache gelten.

Dänemark hat nach Angaben des Berliner Familienrechtlers Peter Junggeburth als einziges EU-Land zwei wichtige Rechtsverordnungen der Europäischen Union nicht übernommen. So erkenne es Entscheidungen von Familiengerichten zum Sorgerecht in EU-Partnerländern nicht automatisch an.

Das sogenannte Hauptsacheverfahren sei noch nicht abgeschlossen, sagte der Gerichtssprecher am Freitag. In erster Instanz habe das Familiengericht am 17. Oktober 2023 die Sorgerechtsanträge beider Eltern zurückgewiesen. Zur Begründung hieß es, die deutschen Gerichte seien wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der Kinder in Dänemark nicht mehr international zuständig. Gegen diese Entscheidung sei Beschwerde eingelegt worden, über die noch nicht entschieden wurde.

In der Silvesternacht nahmen nach Angaben der dänischen Polizei jedoch Unbekannte die beiden Kinder mit. Ihr Vater sei in Süddänemark nahe der deutschen Grenze von Unbekannten angegriffen worden, als er mit dem 10-jährigen Jungen und dem 13-jährigen Mädchen auf dem Weg zum Feuerwerk war. Die Täter flohen demnach mit den beiden Kindern in zwei Autos. Anschließend habe sich herausgestellt, dass sich die Kinder dann bei der Mutter in Hamburg befanden, teilte die dänische Polizei weiter mit.

Die Hamburger Polizei und Vertreter des Jugendamts suchten am Mittwochabend die Familie in Hamburg auf. «Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Kinder bei Frau Block sind und es ihnen augenscheinlich körperlich gut geht», sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstag.

Der Vater stellte nach Gerichtsangaben noch am Mittwoch einen Eilantrag - das Gericht sollte anordnen, dass die Kinder umgehend zurückkommen. Dem entsprach das Hanseatische Oberlandesgericht: Die Kinder müssen zum Vater nach Dänemark zurückkehren, teilte es am Freitagabend mit. Eine einstweilige Anordnung sei erlassen worden.

«Dieser Eilmaßnahme liegt die Einschätzung zugrunde, dass eine Rückkehr der Kinder zum Vater dem Wohl der Kinder aktuell am besten entspreche», hieß es in der Mitteilung des Gerichts zur Eilentscheidung. Es sei berücksichtigt worden, «dass die Kinder ihren Lebensmittelpunkt seit fast 2,5 Jahren beim Vater haben und aus ihrem dortigen Umfeld nach dem vom Vater glaubhaft gemachten Sachverhalt unter äußerst belastenden Umständen gerissen wurden». Weitere Einzelheiten könnten mit Rücksicht auf die Persönlichkeitsrechte der Kinder nicht mitgeteilt werden.

Die Kinder kamen anschließend wieder in die Obhut des Vaters. «Unser Mandant ist erleichtert und überglücklich», teilte der presserechtliche Vertreter des Vaters, Anwalt Michael Philippi von der Hamburger Kanzlei Unverzagt, mit.

Die dänische Polizei gab an, die Polizei stehe im Hinblick auf die Sicherheit der Familie mit dieser in engem Kontakt. Die Ermittlungen wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung liefen nach den Ereignissen in der Silvesternacht weiter.

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