Neue Beschränkungen für Pattaya in Kraft

24-Stunden-Minimärkte müssen von 22.00 bis 05.00 Uhr schließen

Seit Wo chen präsentiert sich der Pattaya Beach fast menschenleer. Foto: epa/Diego Azubel
Seit Wo chen präsentiert sich der Pattaya Beach fast menschenleer. Foto: epa/Diego Azubel

PATTAYA: Der Gouverneur von Chonburi hat am Donnerstag eine neue Anordnung erlassen, die eine Reihe weiterer Beschränkungen und Auflagen beinhaltet, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern

Die neue Anordnung gilt nicht thailandweit, sondern nur für die Provinz Chonburi, einschließlich Banglamung und Pattaya. Sie lässt sich kurz und bündig in fünf Punkte zusammenfassen:

1. Aus Sicherheitsgründen sollen alle Minimärkte, wie 7-Eleven oder FamilyMart, von 22.00 bis 5.00 Uhr schließen. Der Gouverneur traf diese Entscheidung, nachdem sich Donnerstagnacht ein bewaffneter Raubüberfall auf einen 24-Stunden-Minimarkt in Banglamung ereignete. Er betonte, dass es sich bei der Maßnahme um keine Ausgangssperre handelt. Vielmehr soll sie der öffentlichen Sicherheit dienen. Bereits letzte Nacht waren schwerbewaffnete Sicherheitskräfte auf den Straßen Pattayas auf Patrouille. Mit der Schließung der 24-Stunden-Minimärkte soll auch verhindert werden, dass Menschen nachts in öffentlichen Bereichen in Gruppen Alkohol konsumieren.

2. Die Golfplätze bleiben solange geschlossen, bis sich die Situation verbessert hat.

3. Für Shopping Malls wurden weitere Ausnahmen erteilt: Banken, Geldautomaten, Telefonläden, Filialen von Kommunikationsunternehmen wie 3BB, Finanzdienstleister und Immobiliengeschäfte dürfen in Einkaufszentren regulär öffnen.

4. Alle Fabriken müssen sich an die Richtlinien zur Sicherstellung der sozialen Distanzierung halten. Darüber hinaus dürfen Restaurants weiterhin Speisen anbieten, unter strikter Einhaltung der Hygienestandards und sozialen Distanzierung der Gäste. Anderenfalls droht ihnen die behördliche Schließung. Alkohol darf nur während der gesetzlichen Öffnungszeiten verkauft werden und sollte nach den bisherigen Regeln zu den Mahlzeiten ausgeschenkt werden.

5. Jedes Unternehmen, das seinem Personal Unterkünfte bereitstellt, muss sicherstellen, dass die entsprechenden Hygienestandards eingehalten werden. Bei einer Erkrankung innerhalb des Personals sind unverzüglich die Gesundheitsbehörden zu verständigen.

Alle fünf Punkte bleiben solange in Kraft, bis sich die Situation verbessert hat.

Erneut wurde betont: Es gibt keine Ausgangssperre und keine Reisebeschränkungen.

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