Nächste Runde in Boateng-Prozess

Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng kommt zu Beginn der Fortsetzung im Berufungsprozess in den Gerichtssaal des Landgericht München I. Jetzt geht das Verfahren in die nächste Runde. Foto: Sven Hoppe/dpa
Der Fußball-Profi und ehemalige Nationalspieler Jerome Boateng kommt zu Beginn der Fortsetzung im Berufungsprozess in den Gerichtssaal des Landgericht München I. Jetzt geht das Verfahren in die nächste Runde. Foto: Sven Hoppe/dpa

MÜNCHEN: Das Verfahren gegen Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng geht in die nächste Runde. Am Donnerstag (10.00 Uhr) beginnt am Bayerischen Obersten Landesgericht die Hauptverhandlung im Revisionsverfahren. Nach Gerichtsangaben soll direkt an dem Tag entschieden werden, ob das Urteil des Landgerichts München I Bestand hat - oder ob der Prozess neu aufgerollt werden muss.

Das Landgericht München I hatte den heute 35-jährigen Boateng wegen Angriffen auf seine Ex-Freundin in einem Karibik-Urlaub in zweiter Instanz zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro verurteilt - insgesamt 1,2 Millionen Euro.

«Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen», hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe «im Kampf um die Kinder» erfunden und «instrumentalisiert» habe.

Sollte das Urteil vom Oktober 2022 rechtskräftig werden, wäre der Fußball-Weltmeister von 2014 vorbestraft. Boateng, dessen frühere Lebensgefährtin und auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das Urteil eingelegt.

Der Rechtsstreit ist äußerst langwierig. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine höhere Geldstrafe gegen Boateng verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - 60 Tagessätze zu je 30.000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft. Nun ist das dritte Gericht in dieser Sache am Zug.

Sollte das Urteil aufgehoben werden, würde der Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen - für die vierte Runde in dem Verfahren.

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