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Fotomontage: DER FARANG
Fotomontage: DER FARANG

Freispruch für zwei Schweden in Prozess um «Estonia»-Grabfrieden

GÖTEBORG: Im Prozess um aufsehenerregende Funde an der 1994 gesunkenen Ostsee-Fähre «Estonia» sind zwei Schweden von dem Vorwurf freigesprochen worden, gegen den über dem Wrack verhängten Grabfrieden verstoßen zu haben. Mit dem Einsatz eines Tauchroboters und dem Filmen des Wracks hätten die beiden Männer zwar Handlungen ausgeführt, die nach dem sogenannten Estonia-Gesetz strafbar seien, teilte das Bezirksgericht von Göteborg am Montag mit. Die Angeklagten könnten aber nicht verurteilt werden, weil sie dies von einem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff aus in internationalen Gewässern getan hätten.

Nach Einschätzung des Gerichts lässt sich das Vorgehen nicht nach dem schwedischen Gesetz bestrafen, da Deutschland nicht an die zwischen Estland, Finnland und Schweden getroffene Grabfriedensvereinbarung gebunden ist. Das deutsche Schiff werde als deutsches Territorium betrachtet.

Der Dokumentarfilmer Henrik Evertsson und der Wrack-Experte Linus Andersson waren Teil eines Filmteams, das im September 2019 einen Tauchroboter zur «Estonia» herabgelassen hatte. Dabei hatten sie unter anderem ein mehrere Meter großes Loch im Schiffsrumpf entdeckt, wie sie im September 2020 in einer Dokumentationsserie enthüllt hatten. Schweden hat nun gesetzliche Änderungen am Grabfrieden auf den Weg gebracht, damit Behörden die Funde genauer untersuchen können.

Der «Estonia»-Untergang gilt als Europas größte Schiffskatastrophe der Nachkriegsgeschichte. Die Fähre war 1994 mit 989 Menschen an Bord auf dem Weg von Tallinn nach Stockholm in internationalen Gewässern vor der finnischen Südküste gesunken. 852 Menschen starben, nur 137 überlebten. Weil viele der Toten nicht geborgen werden konnten, steht das Wrack als Ruhestätte unter Schutz und darf nicht aufgesucht werden - das legt der Grabfrieden fest. Warum die «Estonia» unterging, konnte bis heute nicht zweifelsfrei geklärt werden.

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