Nachrichten aus der Wirtschaft am Sonntag

In Stuttgart stehen Polizisten mit Gesichtsmasken. Archivfoto: epa/RONALD WITTEK
In Stuttgart stehen Polizisten mit Gesichtsmasken. Archivfoto: epa/RONALD WITTEK

Nach Festnahme wegen explosiver Postsendungen - Tatmotiv unklar

ULM: Nach der Festnahme eines Verdächtigen im Fall der explosiven Postsendungen an süddeutsche Lebensmittelunternehmen liegt das Tatmotiv weiterhin im Dunkeln. Neue Erkenntnisse lägen nicht vor, hieß es am Sonntagmorgen beim Landeskriminalamt Stuttgart. Die Ermittlungen liefen. Demnach wurden Beweismittel untersucht, die Ermittler in der Wohnung des Rentners sichergestellt hatten. Am Freitagabend hatten Spezialkräfte der Polizei den 66 Jahre alten Mann an seinem Wohnsitz im Raum Ulm festgenommen.

Er wird verdächtigt, der Absender dreier explosiver Postsendungen an Firmen in Baden-Württemberg und Bayern zu sein, die in den vergangenen Tagen Angst und Besorgnis ausgelöst hatten. Der bislang nicht polizeibekannte Mann leistete laut Landeskriminalamt und Staatsanwaltschaft Heidelberg keinen Widerstand gegen seine Festnahme. Angaben zu den Vorwürfen habe er zunächst nicht gemacht. Es sei unwahrscheinlich, dass er vor seiner Festnahme noch weitere explosive Sendungen verschickt habe.

Die Serie hatte am Dienstag in der Warenannahme eines Getränkeherstellers in Eppelheim (Rhein-Neckar-Kreis) begonnen. Dort wurde ein Mann durch eine Verpuffung verletzt, als er ein Paket annahm. Am Mittwoch kam es beim Öffnen eines Briefes in der Lidl-Zentrale in Neckarsulm (Kreis Heilbronn) zu einer Explosion mit drei Verletzten. Ein drittes verdächtiges Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp adressiert war, wurde in der Nacht zu Donnerstag in einem Paktverteilzentrum beim Flughafen München abgefangen und entschärft.


Nord Stream 2 stellt Antrag auf Sofort-Vollzug der Baugenehmigung

HAMBURG: Der Betreiber der umstrittenen Gaspipeline Nord Stream 2 hat beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) einen Antrag auf sofortigen Vollzug der Baugenehmigung in deutschen Gewässern gestellt. Das BSH bestätigte am Sonntag den Eingang des Antrags. Dieser werde geprüft. Einen Zeitpunkt für die Entscheidung nannte die BSH-Sprecherin nicht. Zuvor hatte der Sender NDR 1 Radio MV berichtet. Ein Nord-Stream-2-Sprecher sagte am Sonntag, der Antrag sei schon im Dezember mit Blick auf die angekündigten Widersprüche von Naturschützern gestellt worden sei. Dies sei eine ganz normale Reaktion eine Vorhabenträgers.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) vertreten in ihrem Widerspruch die Ansicht, dass bei der Entscheidung des BSH, den sofortigen Weiterbau der Pipeline in deutschen Gewässern zu erlauben, Natur- und Klimaschutzargumente unbeachtet geblieben sind. Das BSH war zu dem Schluss gekommen, dass die verbleibende Strecke zwar durch den Randbereich eines Vogelschutzgebietes verlaufe. Das habe aufgrund der Wassertiefe allerdings «eher geringe Bedeutung für bestimmte Rastvogelarten». Außerdem handele es sich teilweise ohnehin um ein häufig befahrenes Gebiet.

Nach Angaben von Nord Stream 2 ist der Abschnitt in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ), in dem noch Arbeiten an der Pipeline nötig sind, 16,5 Kilometer lang.

Überzeugen Sie sich von unserem Online-Abo:
Die Druckausgabe als voll farbiges PDF-Magazin weltweit herunterladen, alle Artikel vollständig lesen, im Archiv stöbern und tagesaktuelle Nachrichten per E-Mail erhalten.
Pflichtfelder

Es sind keine Kommentare zum Artikel vorhanden, bitte schreiben Sie doch den ersten Kommentar.