STUTTGART: Tage lang sorgten Bombendrohungen gegen Schulen, Behörden und Unternehmen in Deutschland für viele Polizeieinsätze. Nun haben Polizei und Staatsanwaltschaft zwei Verdächtige ermittelt.
Im Zusammenhang mit einer Serie von Bombendrohungen in Deutschland haben Ermittler zwei Verdächtige ermittelt und zwei Wohnungen in den Bundesländern Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen durchsucht.
Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am Montag mitteilten, wurden bei den Durchsuchungen am Freitag zahlreiche Beweismittel wie Computer, Festplatten und Mobiltelefone sichergestellt. Verhaftungen habe es nicht gegeben, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Ermittlungen richten sich den Angaben zufolge gegen einen 19-Jährigen im Norden Baden-Württembergs und einen 30-Jährigen aus Ostwestfalen. Laut Staatsanwaltschaft geht es bei den Ermittlungen um eine landesweite Serie von Bombendrohungen. Per Mail sollen sich die Täter als Gegner oder Mitglieder der Hamas oder des IS ausgegeben und gedroht haben, Unschuldige zu töten.
Ziel sei es gewesen, aufwendige Polizeieinsätze auszulösen und das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stören, hieß es. Konkret sollen die beiden Tatverdächtigen unter anderem gezielt falsche Notrufe ausgelöst haben, um damit Polizei- und Feuerwehreinsätze zu provozieren.
Gegen den 30-Jährigen werde wegen 29 Bombendrohungen ermittelt, dem 19-Jährigen werfen die Behörden bislang vier mutmaßliche Taten vor, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Es bestehe der Verdacht, dass die beiden Teil einer Gruppe gewesen seien. Insgesamt seien landesweit seit dem 19. Oktober mehr als 250 solcher Bombendrohungen erfasst worden.
Diese richteten sich unter anderem gegen Schulen, Hochschulen, Medien und Unternehmen und hätten bundesweit mehr als 30 Polizeieinsätze ausgelöst - häufig auch mit umfangreichen Evakuierungsmaßnahmen, teilten die Ermittler mit. Betroffen sei auch der Hamburger Flughafen gewesen.
Bombendrohungen können nach Angaben der Ermittler empfindliche Strafen nach sich ziehen. Entsprechende Drohmails könnten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zur Folge haben, hieß es. Das gelte auch bei falschen Bombendrohungen. Zudem könnten die Kosten für die Polizeieinsätze und Schadensersatzansprüche betroffener Unternehmen und Einrichtungen den Tätern in Rechnung gestellt werden.