Mutmaßlicher Deutschlandchef des IS bleibt in U-Haft

CELLE (dpa) - Der mutmaßliche Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat (IS), Abu Walaa, bleibt auf Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft.

Eine Haftbeschwerde sei verworfen worden, teilte am Dienstag das Oberlandesgericht in Celle mit. Die seit 2016 bestehende Untersuchungshaft sei angesichts der Schwere der Taten und der zu erwartenden Strafe gerechtfertigt, befand demnach der Bundesgerichtshof. Auch bestehe Fluchtgefahr.

Abu Walaa und vier Mitangeklagte stehen in der Stadt Celle seit 2017 wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor Gericht. Sie sollen junge Menschen insbesondere im Ruhrgebiet im Bundesland Nordrhein-Westfalen und im Raum Hildesheim in Niedersachsen islamistisch radikalisiert und in IS-Kampfgebiete geschickt haben.

Die Taten des IS in Syrien, im Irak und anderen Ländern bedeuten nach deutschem Strafrecht Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.

Die Angeklagten schweigen bislang zu den Vorwürfen. Abu Walaa war am 8. November 2016 aufgrund eines Haftbefehls des BGH festgenommen worden. Seit August 2017 gilt ein Haftbefehl des Oberlandesgerichtes Celle.

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