Mordfall Simone Strobel

Gerichtsverhandlung verschoben

Die Gedenktafel zur Erinnerung an die deutsche Rucksacktouristin Simone Strobel ist vor dem Lismore Centra Tourist Park in Lismore zu sehen. Foto: epa/Jason O'brien
Die Gedenktafel zur Erinnerung an die deutsche Rucksacktouristin Simone Strobel ist vor dem Lismore Centra Tourist Park in Lismore zu sehen. Foto: epa/Jason O'brien

SYDNEY/WÜRZBURG: Im Mordfall der vor 17 Jahren in Australien getöteten deutschen Erzieherin Simone Strobel ist der Prozessbeginn offenbar verschoben worden. Das Gericht in Lismore habe am Mittwoch angekündigt, dass die Verhandlung auf den 9. November vertagt werde, berichteten australische Medien unter Berufung auf die Justiz. Die Polizei habe weitere sechs Wochen Zeit für die Beweisaufnahme beantragt, so der australische «Daily Telegraph». Der angeklagte Ex-Freund Strobels war den Angaben zufolge nicht im Gerichtssaal und ließ sich von seinem Anwalt vertreten.

Der Deutsche war Ende Juli in seinem Haus im westaustralischen Perth festgenommen und nach Sydney geflogen worden. Dort wurde er des Mordes angeklagt. Wenige Tage später wurde er auf Kaution freigelassen und kehrte zu seiner australischen Ehefrau nach Perth zurück. Die zuständige Richterin hatte der Anklage vorgeworfen, kaum Beweise für ihre Beschuldigungen vorgelegt zu haben.

Die Festnahme war eine überraschende Wendung in dem Fall, der trotz eingehender Ermittlungen bis heute ungelöst blieb. Die 25 Jahre alte Simone Strobel aus Unterfranken war 2005 mit ihrem damals 24 Jahre alten Freund mit dem Wohnmobil in Australien unterwegs. Später kamen die Schwester des Freundes und deren Freund aus Deutschland dazu. Die vier waren auf einem Campingplatz in Lismore nördlich von Sydney, als Strobel plötzlich verschwand. Wenige Tage später wurde ihre Leiche in der Nähe des Campingplatzes unter Palmwedeln gefunden.

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat unterdessen ein Rechtshilfe-Ersuchen gestellt. Man bitte die australischen Behörden, aktuelle Ermittlungsergebnisse mitzuteilen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Es gehe dabei beispielsweise um aktuelle Haftbefehle und Beweismittel. Dann könne man prüfen, ob eigene Ermittlungen nötig sind. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk (BR) darüber berichtet.

Die australischen Behörden hatten Haftbefehle gegen die anderen beiden damals Mitreisenden erlassen. Sie leben heute in Bayern. Laut Medienberichten wird ihnen Beihilfe zum Mord und Justizbehinderung vorgeworfen. Ausgeliefert werden die beiden aber nicht nach Australien, für ein mögliches Strafverfahren wären deutsche Behörden zuständig.

Zu den Kautionsauflagen für den Angeklagten gehört unter anderem, dass er sich drei Mal pro Woche auf einer Polizeistation melden muss und seinen Reisepass abgeben musste, wie aus dem Gerichtsbeschluss hervorging. Auch darf er demnach keine verschlüsselten Kommunikationsdienste wie Whatsapp benutzen.

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