Mops-Affäre vor Gericht

Besitzerin will Schadenersatz von Stadt

Die Mops Hündin «Edda» sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch. Foto: Guido Kirchner/Dpa
Die Mops Hündin «Edda» sitzt im Wohnzimmer auf einem Tisch. Foto: Guido Kirchner/Dpa

MOPS EDDA WIRD ZUM ZANKAPFEL VOR GERICHT: Die Stadt Ahlen hatte das angeblich gesunde Tier gepfändet und bei Ebay-Kleinanzeigen weiterverkauft. Doch weil der Mops kränkelt, klagt nun seine neue Besitzerin auf Schadenersatz.

Münster (dpa/lnw) - In der «Mops-Affäre» um die gepfändete und über Ebay verkaufte Hündin «Edda» hat die klagende neue Besitzerin wohl recht gute Chancen auf Schadenersatz von der Stadt Ahlen. Grundsätzlich müsse sich die Käuferin darauf verlassen können, dass ein als gesund, geimpft und entwurmt angebotener Hund auch zum Verkaufszeitpunkt tatsächlich in diesem Zustand sei. Das betonte der Richter am Landgericht Münster, Johannes Eienbröker, am Mittwoch zu Beginn des Aufsehen erregenden Schadenersatzprozesses.

Die Besitzerin - eine Polizistin aus Wülfrath bei Wuppertal - hatte das Tier am 6. Dezember 2018 von der westfälischen Stadt im Internet für 690 Euro gekauft. Es war über via Ebay-Kleinanzeigen über den privaten Account eines Mitarbeiters angeboten worden. Das Tier hatte er zuvor bei einer verschuldeten Familie gepfändet. Sogar in China, Russland und in den USA hat die Story der Hunde-Lady bewegt und für Schlagzeilen gesorgt.

Am ersten Verhandlungstag betonte der Anwalt der Kommune, der Mops sei zum Verkaufszeitpunkt gar nicht krank gewesen. Die Klägerin gab dagegen an, kurz nach dem Kauf sei das Tier - sie hat es umbenannt in «Wilma» - unter anderem wegen einer Augenerkrankung mehrfach operiert worden. Die Mopsdame sei ein Pflegefall, der auch künftig hohe Behandlungs- und Medikamentenkosten verschlingen werde.

Der Richter erläuterte in seiner vorläufigen Rechtseinschätzung, es sei wohl davon auszugehen, dass der Hund bereits «degenerativ» - also nicht spontan - erkrankt war, als der Verkauf getätigt wurde. Das solle ein Sachverständiger klären.

Die Klägerin verlangt den Kaufpreis zurück und eine Übernahme der bisherigen Behandlungskosten. Außerdem solle das Gericht feststellen, dass die Stadt auch für künftige Kosten aufkommen müsse. Ihr Anwalt Wolfgang Kalla sagte am Rande der Verhandlung, das könnten nach derzeitiger Einschätzung 15.000 bis 20.000 Euro - oder deutlich mehr - werden.

Aus Sicht des Verkäufers war es so: Zum Zeitpunkt der Pfändung sei der Mops «fidel» durch die Wohnung gelaufen. Die frühere Besitzerin, die der Stadt Geld schuldete, habe gesagt, das Tier sei gesund, als man es Ende November 2018 mitgenommen habe. Er habe «Edda» zuerst an seine Züchterin verkaufen wollen. Die habe sich Fotos angesehen und ihn auf Auffälligkeiten hingewiesen, das Tier gehöre medizinisch untersucht, entwurmt und geimpft.

Der Beamte unterstrich: Er habe nach diesem Hinweis die Ärztin befragt, bei der «Edda» mal zuvor in Behandlung war. Die habe ihm gesagt, bei ihr sei keine Erkrankung aktenkundig. Allerdings: Er hatte weder «Edda» dabei, noch Fotos, als er die Praxis aufsuchte.

Dem Richter zufolge kann der Staat bei Pfandsachen - darunter fällt auch der kleine Mops - zwar grundsätzlich keine Gewährleistung für Verkäufe übernehmen. Die «Indizienlage» spreche aber zunächst dafür, dass die Käuferin darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sei. Die Stadt müsse nun belegen, dass der Verkäufer den Hinweis am 6. Dezember 2018 in einem Telefonat mit der Käuferin explizit gegeben habe.

Die Frage, ob die Pfändung des Haustieres überhaupt zulässig war, wird das Gericht aber nicht prüfen. Damit sei der wichtigste Punkt ausgeklammert, sagte der Anwalt der Stadt. Die Causa Edda sei damit nur noch ein alltäglicher Fall.

Und die Haupt-«Person»? Die kleine «Wilma» sitze schön Zuhause und genieße ihr Leben. Die Klägerin stellte klar: «Der Hund bleibt bei mir bis an sein Lebensende.» Der Richter fasste ihre Haltung so zusammen. «Ein Leben ohne Mops ist möglich, aber sinnlos.»

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