Urteil gegen 37-Jährigen rechtskräftig

​Missbrauchsfall Staufen

Foto: epa/Ronald Wittek
Foto: epa/Ronald Wittek

FREIBURG (dpa) - Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg ist das Urteil des Landgerichts Freiburg gegen einen Mann aus der Schweiz rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen den Richterspruch, wie der BGH am Dienstag mitteilte. Das Gericht in Freiburg hatte den damals 37 Jahre alten Mann aus dem Schweizer Kanton St. Gallen im Juli vergangenen Jahres zu neun Jahren Gefängnis sowie zur Zahlung von 14 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Zudem ordnete es Sicherungsverwahrung an. Gegen die Sicherungsverwahrung wehrte sich der Mann vor dem BGH, jedoch ohne Erfolg. Der Mann bleibe somit nach Absitzen der Freiheitsstrafe hinter Gittern.

Der gelernte Maurer aus der Schweiz hatte in dem Prozess in Freiburg zugegeben, den heute zehn Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben (Az.: 6 KLs 160 Js 35554/17). Er war in dem Missbrauchsfall einer von acht Angeklagten. Diese wurden im vergangenen Jahr zu jeweils mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Der aus Staufen stammende Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden.

Am 9. Mai werde der BGH über zwei weitere Revisionen verhandeln, hieß es. In diesen beiden Fällen habe die Staatsanwaltschaft Revision, eingelegt, um vor allem Sicherungsverwahrung zu erreichen. Das Gericht in Freiburg hatte diese abgelehnt. Konkret geht es um einen damals 50 Jahre alten Soldaten der Bundeswehr (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17) und um einen damals 33-Jährigen aus Spanien (Az.: 6 KLs 160 Js 32949/17). Auch sie hatten gestanden, den Jungen mehrfach vergewaltigt zu haben und waren zu Haftstrafen verurteilt worden.

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Hardy Kromarek Thanathorn 10.04.19 23:44
Vollkommen richtiges Urteil vom BGH bestätigt!!!
Es ist der Staatsanwaltschaft zu wünschen, das Sie auch in den anderen 2 Fällen die Sicherungsverwahrung durch bringen! Solche Kreaturen müssen für immer weggesperrt werden!!! Da es leider ja keine Todesstrafe mehr in Deutschland gibt!