Millionenstrafe für Bauverzug am Highway

Archivbild: Fotolia.com
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CHIANG MAI: Da der Fertigstellungstermin für den Ausbau des Highway 118 zwischen Chiang Mai und Chiang Rai nicht fristgerecht eingehalten wurde, sieht sich das mit den Arbeiten beauftragte Bauunternehmen mit einer Geldstrafe in Höhe von 100 Millionen Baht konfrontiert.

Die Chiang Mai Civil United Engineering Co., Ltd. hatte vom Chiang Mai Highway Department den Zuschlag von 634,5 Millionen Baht erhalten, um ein 9,25 Kilometer langes Teilstück der Autobahn zwischen den Kilometern 42 und 51 auszubauen. Laut Vertrag sollten die Arbeiten am 14. März 2017 aufgenommen und am 3. Dezember 2018 abgeschlossen sein. Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. So informierte am 9. Januar ein Vertreter des Unternehmens unter Beibehaltung der Anonymität den Auftraggeber, dass die Arbeiten erst zu 60 Prozent umgesetzt seien und das Projekt deutlich hinter dem ursprünglich vereinbarten Zeitplan liegen würde. Die Fertigstellung solle jedoch noch vor dem thailändischen Neujahrsfest – Songkran – im April erfolgen. Seit dem 26. Dezember wird das Bauunternehmen deshalb mit einer Vertragsstrafe wegen Bauverzug von 1,5 Millionen Baht pro Tag belangt, bis zum Fertigstellungstermin im April dürfte die Strafe auf mindestens 100 Millionen Baht ansteigen.

Behörden tragen Mitschuld am Bauverzug

Projektleiter Maitree Utthapreyanghkul begründete den Bauverzug mit einer Reihe von Problemen, mit denen sich das Unternehmen konfrontiert sah. Zum einen die Sturzfluten im August, die erhebliche Schäden an der Straße verursachten und den Bau für mehrere Tage zum Stillstand brachten. Eine Mitschuld am Bauverzug würden aber auch die Behörden tragen, erklärte Maitree, da sie es vernachlässigt hätten, Probleme mit geschützten Tropenhölzern am Baustellenverlauf zu klären, die Bauarbeiten behindernde Strommasten umzusetzen und Landenteignungen entlang der Strecke abzuschließen. Auch das Chiang Mai Highway Department meldete sich zwischenzeitlich zu Wort und ließ verlautbaren, sich das Recht vorzubehalten, das Unternehmen mit einer möglichen Vertragsverlängerung zu bestrafen.

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Thomas Thoenes 08.02.19 09:51
Also ich bin ja ein Freund von Verzugsstrafen
im Bauwesen, aber aus dem Bericht lese ich das die größten Verzögerungen durch höhere Gewalt und Versäumnisse der Behörden entstanden sind. Im Prinzip aus Gründen die in jedem Vertrag dieser Art unter Ausschluss fallen Ich denke kaum das der Vertrag zwischen Firma und Staat so gestaltet ist, das hier Verzugsstrafen erhoben werden können. Falls doch kann ich nur sagen Schön doof von der Firma solch einen Vertag zu unterzeichnen. Im Gegenteil hätte normalerweise die Firma dem Staat jede Verzögerung durch fehlende Beseitigung der Strommasten, Landenteignung und klären der Probleme mit Tropenhölzern in Rechnung stellen können. Aber wie so oft ist hier unten oben und oben unten.