GENF: Ab 1. November können Menschen in Deutschland ihren Geschlechtseintrag leichter ändern. Die Expertin des UN-Menschenrechtsrats sieht Gefahr für Frauen und Mädchen.
Eine UN-Expertin hat das deutsche Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag kritisiert. Es tritt am 1. November in Kraft. Die Sonderberichterstatterin zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, sieht Gefahren für Frauen und Mädchen.
Das Gesetz beeinträchtige die Sicherheit, die Privatsphäre und andere Menschenrechte von Frauen und Mädchen, insbesondere von denen, die von männlicher Gewalt betroffen sind, teilte Alsalem mit. «Dem Gesetz zur Geschlechterselbstbestimmung fehlen die notwendigen Schutzmaßnahmen, um einen Missbrauch des Verfahrens durch Sexualstraftäter und andere Missbrauchs- und Gewalttäter zu verhindern», teilte sie mit. Ihre Sorge bezieht sich auf Frauenhäuser, gemeinsame Toiletten oder Umkleideräume.
Die Bundesregierung hat ihre Vorwürfe schriftlich zurückgewiesen. Die Antwort von August auf einen Brief von Alsalem veröffentlichte das UN-Menschenrechtsbüro jetzt. «Die Bundesrepublik Deutschland weist den Vorwurf zurück, dass sie bei der Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts "eine Reihe von menschenrechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt"», heißt es darin. Das Gesetz sei in Bezug auf die Menschenrechte aller einwandfrei begründet.
Die Jordanierin ist vom UN-Menschenrechtsrat als Expertin für das Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen berufen worden. Sie ist unabhängig von den Vereinten Nationen. Sie informiert den Menschenrechtsrat bei Bedarf zu dem Thema. Alsalem kritisiert an dem Gesetz auch, dass Mädchen schon mit 14 ohne Einverständnis ihrer Eltern ihr Geschlecht ändern können, wenn ein Gericht zustimmt.