Mann nach Corona-Ansteckung seiner Ex-Frau verurteilt

Das Landesgericht für Strafsachen bei der Urteilsverkündung im Prozess um den Verdacht der Bestechung und Untreue bei der Buwog-Privatisierung, am Landesgericht in Wien. Foto: epa/Roland Schlager
Das Landesgericht für Strafsachen bei der Urteilsverkündung im Prozess um den Verdacht der Bestechung und Untreue bei der Buwog-Privatisierung, am Landesgericht in Wien. Foto: epa/Roland Schlager

LINZ: Weil er seine Ex-Frau angehustet und mit dem Coronavirus angesteckt hat, ist ein Mann in Österreich verurteilt worden. Das Landgericht in Linz wertete die absichtliche Ansteckung mit dem Coronavirus als versuchte schwere Körperverletzung, erklärte Gerichtssprecher Walter Eichinger am Dienstag. Der 63-Jährige hatte die Frau demnach zudem körperlich attackiert und bekam eine neunmonatige Bewährungsstrafe. Das Urteil, das am Montag erteilt wurde, ist rechtskräftig.

Die Vorfälle trugen sich laut dem Sprecher im November im Zuge des Scheidungsverfahrens zu. Der Mann habe zu Hause keine Maske getragen und immer wieder in Richtung seiner Ex-Frau gehustet, mit der er damals noch zusammenlebte, sagte Eichinger der Deutschen Presse-Agentur. Auch habe er das Handtuch der 70-Jährigen benutzt. Das Gericht sah es zudem als erwiesen an, dass der Angeklagte die Frau einmal aus dem Haus drängen wollte und sie dabei gegen einen Türstock drückte. Eine Ärztin stellte bei ihr daraufhin eine Nackenverletzung und eine Corona-Infektion fest.

Laut dem Urteil handelte es sich bei der Ansteckung nur um den Versuch einer schweren Körperverletzung, weil die Ex-Frau nur leicht an Covid-19 erkrankte. Laut dem Sprecher wog dieses Delikt dennoch schwerer als der körperliche Angriff, der als Nötigung und leichte Körperverletzung gewertet wurde.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Seine Ex-Frau habe ihn nach seinem positiven Test nicht mehr in das gemeinsame Haus gelassen. Das Gericht glaubte jedoch der Frau. Sie berichtete, dass sich der Mann trotz Symptomen nicht testen ließ und erst zum Arzt gegangen sei, nachdem sie die Behörden über seinen Zustand informiert habe.

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